Für wen kommt eine Kostenübernahme infrage?
Ein Pflegegrad ist eine wichtige Voraussetzung. Zusätzlich kommt es darauf an, ob jemand allein oder über längere Teile des Tages ohne geeignete Hilfe ist. Auch das Zusammenleben mit einer Person, die selbst keinen Notruf absetzen kann, kann berücksichtigt werden.
Außerdem muss aufgrund des Gesundheits- oder Pflegezustands mit einer Notsituation zu rechnen sein, in der ein gewöhnliches Telefon nicht ausreicht, um Hilfe zu holen. Die Pflegekasse prüft den individuellen Bedarf; ein Pflegegrad allein bedeutet daher noch keine automatische Bewilligung.
Was gehört zur Grundversorgung?
Der vertraglich vereinbarte Hausnotruf umfasst ein geeignetes Gerät und die Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Zentrale. Vor der ersten Nutzung ist eine Beratung vorgesehen. Leistungen, die über die Kassenversorgung hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen.
Die neuen GKV-Verträge sehen seit April 2026 eine Vergütung von 27,00 Euro netto vor. Bei umsatzsteuerpflichtigen Anbietern kommt die Umsatzsteuer hinzu. Daraus folgt kein frei verfügbares monatliches Geldbudget für Versicherte.
Vor der Entscheidung klären
Fragen Sie nach der Eignung des Systems für Ihren Alltag, der Erreichbarkeit der Zentrale, dem Vorgehen im Alarmfall und möglichen privaten Zusatzkosten. Lassen Sie sich bestätigen, dass der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.
Häufige Fragen zum Thema
Kann ich einen Hausnotruf ohne Pflegegrad nutzen?
Eine private Versorgung ist möglich. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse setzt grundsätzlich einen Pflegegrad und die weiteren Versorgungsvoraussetzungen voraus.
Ist jede Zusatzfunktion automatisch bezahlt?
Nein. Zusätzliche Ausstattung und Services müssen vor Vertragsabschluss hinsichtlich Kosten und Leistungsumfang geklärt werden.
So unterstützt Pflegeset
Wir beantworten Fragen zu unserer Versorgung und helfen bei den nächsten Schritten.
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