Pflegegrad beantragen – so geht's
Personen, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sind als „Pflegebedürftige“ einzustufen. Dazu muss die hilfebedürftige Person einen Pflegegrad (früher Pflegestufe genannt) bei der Pflegekasse beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt.
- Ihre Krankenkasse ist auch Ihre Pflegekasse.
- Sie können den Antrag formlos schriftlich oder telefonisch stellen.
- Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, erhalten Sie einen Termin zur Pflegebegutachtung.
Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades ist die Pflegebedürftigkeit einer Person nach § 14 SGB XI
Den Umfang der Geld- und Sachleistungen bestimmt der jeweilige Pflegegrad, in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden nachdem eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) stattgefunden hat. Es gibt 5 Pflegegrade (bis 2017 Pflegestufe). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- und Sachleistungen, welche bezogen werden dürfen.
Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?
Stellen Sie Ihren Pflegeantrag rechtzeitig, das heißt so früh wie möglich. Die Pflegebedürftigkeit ist in der Regel ein schleichender Prozess. Warten Sie mit der Beantragung von Geld- und Sachleistungen nicht, bis Sie oder Ihre Angehörigen nichts mehr selbstständig machen können. Leistungen sind bereits ab Pflegestufe 1 verfügbar. Bei plötzlichem Pflegebedarf, etwa nach einem Schlaganfall, sollten Sie frühzeitig an eine Pflege denken.
Ihr Pflegegrad wird durch das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) ermittelt. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, erhalten Sie automatisch ein Datum für Ihre Pflegebegutachtung.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Arten von Beeinträchtigungen welche Pflege erfordern können. Während der Pflegebegutachtung werden Punkte vergeben.
Pflegegrad
Beschreibung der Beeinträchtigung
Gesamtpunktzahl
Pflegegrad
1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27
Pflegegrad
2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5
Pflegegrad
3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70
Pflegegrad
4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90
Pflegegrad
5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung
90 bis 100
Beschreibung der Beeinträchtigung
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
12,5 bis unter 27
Beschreibung der Beeinträchtigung
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
27 bis unter 47,5
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
47,5 bis unter 70
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
70 bis unter 90
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung
Gesamtpunktzahl
90 bis 100
Wo stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?
Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, so können Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse (= Pflegekasse) wende. Sie leitet den Antrag an die jeweilige Pflegekasse weiter. Anträge können schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Wichtig ist, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse automatisch Mitglieder der jeweiligen Pflegeversicherung werden. Nach Eingang des Antrags werden MDK-Experten mit der Bewertung des Antrags beauftragt. Bei Privatversicherungsantragstellern ist MEDICPROOF mit der Antragsprüfung beauftragt.
Wie stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?
Anträge auf ein Pflegegrad können formlos bei der Krankenkasse eingereicht werden. Folglich können Sie Pflegeleistungen per Telefon, Email oder schriftlich per Brief beantragen.
Empfehlung:
Wir empfehlen, den Antrag schriftlich einzureichen, denn bei der Beantragung von Pflegeleistungen kann dieser telefonisch nicht nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt ist wichtig, da Leistungen erst nach Antragstellung bezogen werden dürfen.
Das Formular für Ihren Pflegegrad erfordert persönliche Angaben. Sie können auch angeben, welche Leistungen Sie zukünftig beanspruchen möchten. Auch sollten Sie überlegen, ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden. Übernehmen Angehörigen- oder Pflegedienste die gesamte oder einen Teil der Pflege?
Informieren Sie sich vorab über mögliche Pflegeleistungen und deren Kombinationsmöglichkeiten. Das Ausfüllen eines Pflegeantragsformulars kann schwierig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihre Pflegekasse, Pflegeeinrichtung oder Beratungsstelle um Rat. Die Beratung ist kostenlos und steht allen offen.
Tipps und Hinweise: So stellen Sie den Antrag richtig
Hinweise zum Pflegegrad Formular
Hier haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengestellt.
Art des Antrages
Persönliche Angaben
Leistungsarten
Pflegearten
Angaben zu weiteren Leistungsträgern
Abschließenden Daten
Hinweise zum Pflegegrad Formular
Im Folgenden haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengefasst.
Art des Antrages
Persönliche Angaben
Leistungsarten
Art der Pflege
Angaben zu weiteren Leistungsträgern
Abschließenden Daten
Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen
- 1. Vor der Beantragung ist es wichtig zu wissen, wer die pflegebedürftige Person betreut. Für die häusliche Pflege können Angehörigenpflege und/oder ambulante Dienste in Anspruch genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine polnische Krankenschwester einzusetzen. Bei teil- oder vollstationärer Behandlung muss eine geeignete Pflegeeinrichtung gefunden werden.
- 2. Um eine eingeschränkte Selbstständigkeit darstellen zu können, sollten Gutachten, Röntgenbilder usw. gesammelt und aufbewahrt werden. Der behandelnde Arzt sollte gewiss über die Antragsstellung informiert werden. Er kann ggf. Unterlagen zur Verfügung stellen, welche die Pflegebedürftigkeit belegen.
- 3. Der nächste Schritt ist die formlose Antragstellung bei der Krankenkasse. Eine formlose Anfrage kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Nachdem Sie sich angemeldet haben, beginnen Sie mit der Protokollierung der Pflege. Dies kann als Argument in der Prüfung verwendet werden.
- 4. Nach Eingang des Antrags wird der Pflegekasse ein MDK-Gutachter zur Beurteilung des Pflegegrads zugeteilt. Abschließend prüft der Experte bei einem persönlichen Besuch mit Hilfe der NBA die verbleibende Unabhängigkeit. In den meisten Fällen sind MDT-Spezialisten speziell ausgebildete Krankenschwestern und in seltenen Fällen Ärzte. Der MDK vereinbart mit dem Antragsteller/Erziehungsberechtigten schriftlich und/oder telefonisch einen Hausbesuch.
- 5. Achten Sie darauf, dass der Antragsteller (die pflegebedürftige Person) nicht alleine zum Termin kommt. Viele Betroffene beschönigen ihre Lebensumständen, was sich negativ auf die Festlegung der Pflegestufe auswirken kann. Idealerweise ist auch eine Bezugsperson anwesend. Wie lange der Hausbesuch dauern wird, kann noch nicht genau gesagt werden. Ende 2016 dauerte die Bewertung bis zu einer Stunde.
- 6. Nach Abschluss der Begutachtung übermittelt der Gutachter die Begutachtungsergebnisse an die Pflegekasse. Nach Bestätigung der Gutachterergebnisse durch die Pflegekasse werden Ihnen die Ergebnisse zur Pflegestufe mitgeteilt. Der gesamte Bewerbungsprozess kann bis zu 5 Wochen dauern. Die Frist beträgt 5 Wochen ab Eingang des Antrags bei der Kasse und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Wichtig!
Wird die 5-wöchige Bezugsfrist überschritten, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Verweigerung auf ein Verschulden der Pflegekasse zurückzuführen ist. Wird die Fünfwochenfrist durch Verschulden des Antragstellers nicht eingehalten, wird die Leistung in Höhe von 70 EUR nicht gewährt.
Was passiert, nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben?
Nach Abschluss einer individuellen Untersuchung durch einen MDK-Spezialisten verarbeitet die Haftpflichtversicherung die Ergebnisse der Begutachtung. Sie erhalten innerhalb von fünf Wochen eine Nachricht von der Pflegekasse.
Häugig erhalten Sie Ihr Pflegebericht per Post. Folgender gibt ebenfalls Auskunft über den Pflegegrad. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Widerspruch gegen die Einstufung einreichen
Sie können innerhalb eines Monats (4 Wochen) bei der Pflegekasse widersprechen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Einstufung nicht Ihrer tatsächlichen Hilfebedürftigkeit entspricht. Die gleiche Widerspruchsfrist gilt für Fälle, in denen keine Pflegestufe zuerkannt wurde.
Zur Begründung Ihres Widerspruchs müssen Sie ein Gutachten des MDK erstellen lassen. Wenn es Ihnen nicht zugesandt wurde, fordern Sie es bitte an. Auch widersprüchliche Meinungen unabhängiger Berater können sich positiv auf die Begründung auswirken.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Ab der Pflegereform 2017 wurde es einfacher als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen der Pflegekassen zu erhalten. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Grundsatz der Pflegekassen „ambulante vor stationärer Pflege“ sich auf die gewährleisteten Leistungsansprüche auswirkt. Leistungen, welche die häusliche Pflege betreffen, fallen, im Gegensatz zu 2016, höher aus.
FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad Antrag
Den Antrag auf Pflegegrad (früher Pflegestufe) stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur Pflegegradbegutachtung.
Den Antrag können Sie formlos schriftlich per Email, per Brief, per Fax oder über telefonisch stellen. Um den Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen, ist eine schriftliche Variante empfehlenswert.
Anträge auf Pflegehilfe sind rechtzeitig zu stellen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich darum gekümmert werden muss, sprechen Sie es frühzeitig an. Pflegebedürftigkeit kann auch plötzlich auftreten. In diesem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich bewerben.
Das Formular ist selbsterklärend. Wenn Sie jedoch Hilfe beim Ausfüllen benötigen, helfen Ihnen Beratungsstellen wie die Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte gerne weiter.