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Pflegegrad beantragen – so geht's

Personen, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, sind als „Pflegebedürftige“ einzustufen. Dazu muss die hilfebedürftige Person einen Pflegegrad (früher Pflegestufe genannt) bei der Pflegekasse beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen

Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades ist die Pflegebedürftigkeit einer Person nach § 14 SGB XI

Den Umfang der Geld- und Sachleistungen bestimmt der jeweilige Pflegegrad, in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden nachdem eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) stattgefunden hat. Es gibt 5 Pflegegrade (bis 2017 Pflegestufe). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- und Sachleistungen, welche bezogen werden dürfen.

Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Stellen Sie Ihren Pflegeantrag rechtzeitig, das heißt so früh wie möglich. Die Pflegebedürftigkeit ist in der Regel ein schleichender Prozess. Warten Sie mit der Beantragung von Geld- und Sachleistungen nicht, bis Sie oder Ihre Angehörigen nichts mehr selbstständig machen können. Leistungen sind bereits ab Pflegestufe 1 verfügbar. Bei plötzlichem Pflegebedarf, etwa nach einem Schlaganfall, sollten Sie frühzeitig an eine Pflege denken.


Ihr Pflegegrad wird durch das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) ermittelt. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, erhalten Sie automatisch ein Datum für Ihre Pflegebegutachtung.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Arten von Beeinträchtigungen welche Pflege erfordern können. Während der Pflegebegutachtung werden Punkte vergeben.

Pflegegrad

Beschreibung der Beeinträchtigung

Gesamtpunktzahl

Pflegegrad

1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27

Pflegegrad

2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5

Pflegegrad

3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70

Pflegegrad

4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90

Pflegegrad

5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung

90 bis 100

Beschreibung der Beeinträchtigung


Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


12,5 bis unter 27

Beschreibung der Beeinträchtigung


Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


27 bis unter 47,5

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


47,5 bis unter 70

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


70 bis unter 90

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung


Gesamtpunktzahl


90 bis 100

Wo stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, so können Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse (= Pflegekasse) wende. Sie leitet den Antrag an die jeweilige Pflegekasse weiter. Anträge können schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Wichtig ist, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse automatisch Mitglieder der jeweiligen Pflegeversicherung werden. Nach Eingang des Antrags werden MDK-Experten mit der Bewertung des Antrags beauftragt. Bei Privatversicherungsantragstellern ist MEDICPROOF mit der Antragsprüfung beauftragt.

Wie stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?

Anträge auf ein Pflegegrad können formlos bei der Krankenkasse eingereicht werden. Folglich können Sie Pflegeleistungen per Telefon, Email oder schriftlich per Brief beantragen.

Empfehlung:

Wir empfehlen, den Antrag schriftlich einzureichen, denn bei der Beantragung von Pflegeleistungen kann dieser telefonisch nicht nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt ist wichtig, da Leistungen erst nach Antragstellung bezogen werden dürfen.

Das Formular für Ihren Pflegegrad erfordert persönliche Angaben. Sie können auch angeben, welche Leistungen Sie zukünftig beanspruchen möchten. Auch sollten Sie überlegen, ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden. Übernehmen Angehörigen- oder Pflegedienste die gesamte oder einen Teil der Pflege?

Informieren Sie sich vorab über mögliche Pflegeleistungen und deren Kombinationsmöglichkeiten. Das Ausfüllen eines Pflegeantragsformulars kann schwierig sein. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihre Pflegekasse, Pflegeeinrichtung oder Beratungsstelle um Rat. Die Beratung ist kostenlos und steht allen offen.

Tipps und Hinweise: So stellen Sie den Antrag richtig

Denken Sie daran: Sie haben das Recht auf Beratung. Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Ansprechpartner zu benennen. Nutzen Sie auch die Angebote des Pflegeunterstützungszentrums und der Beratungsstelle. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Krankenkasse.

Hinweise zum Pflegegrad Formular

Hier haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengestellt.

Art des Antrages

Mehr
Sie müssen entscheiden, ob es sich um einen Erstantrag, eine Höherstufungdes bestehenden Pflegegrades oder eine Anpassung der Pflegeleistungen handelt.

Persönliche Angaben

Mehr
Im Formular (Antrag) müssen Sie Angaben zur pflegebedürftigen Person und zur ggf. bevollmächtigten Person (falls vorhanden) machen. Hierzu zählen: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Versichertennummer.

Leistungsarten

Mehr
Wenn Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt, können Sie folgende Leistungsarten beantragen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachtpflege, Kombinationsleistungen, vollstationäre Pflege

Pflegearten

Mehr
Außerdem machen Sie Angaben zur Art der Betreuung. Sie können selbst entscheiden, ob Sie ambulant (bei einem Angehörigen oder in einem Pflegeheim) oder in einem Pflegeheim versorgt werden möchten.

Angaben zu weiteren Leistungsträgern

Mehr
Bitte geben Sie, wenn möglich, an, ob die Pflege durch einen Unfall, eine Krankheit (z. B. Schlaganfall) oder ähnliche Umstände verursacht wurde und ob Sie Leistungen von einem anderen Leistungserbringer erhalten haben.

Abschließenden Daten

Mehr
Abschließend geben Sie Ihre Daten und Kontodaten an, um einen Termin für eine Pflegebegutachtung beim MDK zu vereinbaren und stimmen der Datenschutzerklärung zu.

Hinweise zum Pflegegrad Formular

Im Folgenden haben wir für Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars zusammengefasst.

Art des Antrages

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Persönliche Angaben

Mehr
Im Antrag müssen Sie Angaben zur pflegebedürftigen Person und zur ggf. bevollmächtigten Person machen. Hierzu zählen unter anderem: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Versichertennummer).

Leistungsarten

Mehr
Folgende Leistungsarten können beantragt werden, wenn Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachtpflege, Kombinationsleistungen, vollstationäre Pflege

Art der Pflege

Mehr
Zusätzlich machen Sie Angaben zur Art der Pflege. Dabei entscheiden Sie, ob Sie ambulant (durch Angehörige oder einen Pflegedienst), oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden wollen.

Angaben zu weiteren Leistungsträgern

Mehr
Wenn möglich geben Sie an, ob es Ursachen für die Pflegebedürftigkeit gibt, wie etwa ein Unfall, Krankheit (bspw. Schlaganfall) oder ähnlich und ob Sie bereits Leistungen von anderen Trägern beziehen.

Abschließenden Daten

Mehr
Am Ende geben Sie noch Ihre Kontodaten und die Daten zur Terminvereinbarung mit dem MDK zur Pflegebegutachtung an und stimmen den Datenschutzrichtlinien zu.

Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen

Wichtig!

Wird die 5-wöchige Bezugsfrist überschritten, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Verweigerung auf ein Verschulden der Pflegekasse zurückzuführen ist. Wird die Fünfwochenfrist durch Verschulden des Antragstellers nicht eingehalten, wird die Leistung in Höhe von 70 EUR nicht gewährt.

Was passiert, nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben?

Nach Abschluss einer individuellen Untersuchung durch einen MDK-Spezialisten verarbeitet die Haftpflichtversicherung die Ergebnisse der Begutachtung. Sie erhalten innerhalb von fünf Wochen eine Nachricht von der Pflegekasse.

Häugig erhalten Sie Ihr Pflegebericht per Post. Folgender gibt ebenfalls Auskunft über den Pflegegrad. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Widerspruch gegen die Einstufung einreichen

Sie können innerhalb eines Monats (4 Wochen) bei der Pflegekasse widersprechen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Einstufung nicht Ihrer tatsächlichen Hilfebedürftigkeit entspricht. Die gleiche Widerspruchsfrist gilt für Fälle, in denen keine Pflegestufe zuerkannt wurde.

Zur Begründung Ihres Widerspruchs müssen Sie ein Gutachten des MDK erstellen lassen. Wenn es Ihnen nicht zugesandt wurde, fordern Sie es bitte an. Auch widersprüchliche Meinungen unabhängiger Berater können sich positiv auf die Begründung auswirken.

Nach Einlegung des Widerspruchs führt der MDK eine Neubewertung durch.

 

 

Welche Leistungen können Sie erwarten?

Ab der Pflegereform 2017 wurde es einfacher als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen der Pflegekassen zu erhalten. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Grundsatz der Pflegekassen „ambulante vor stationärer Pflege“ sich auf die gewährleisteten Leistungsansprüche auswirkt. Leistungen, welche die häusliche Pflege betreffen, fallen, im Gegensatz zu 2016, höher aus.

FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad Antrag

Den Antrag auf Pflegegrad (früher Pflegestufe) stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur Pflegegradbegutachtung.

Den Antrag können Sie formlos schriftlich per Email, per Brief, per Fax oder über telefonisch stellen. Um den Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen, ist eine schriftliche Variante empfehlenswert.

Anträge auf Pflegehilfe sind rechtzeitig zu stellen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich darum gekümmert werden muss, sprechen Sie es frühzeitig an. Pflegebedürftigkeit kann auch plötzlich auftreten. In diesem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich bewerben.

Das Formular ist selbsterklärend. Wenn Sie jedoch Hilfe beim Ausfüllen benötigen, helfen Ihnen Beratungsstellen wie die Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte gerne weiter.