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Pflegegrad 2 - Leistungen und Voraussetzungen

Das Wichtigste in Kürze

Der Pflegegrad 2 wird Menschen zugeordnet, die in ihrem täglichen Leben zunehmend auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier können wir mit finanziellen Mitteln und Sachleistungen unterstützen. Per Definition ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erforderlich, um Pflegegrad 2 zu gewähren.

Leistung (Pflegegrad 2)

Betrag (monatlich)

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)

316 Euro

Kurzzeitpflege (dazu bis zu 1.612 Euro nicht verbrauchter Ersatzpflege)

1.774 Euro (+1.612 Euro)

Pflegesachleistung (häusliche Pflege)

724 Euro

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

40 Euro

Hausnotruf

max. 25 Euro

Anpassung Wohnumfeld

4.000 Euro

Wohngruppenzuschuss

214 Euro

Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden)

bis 125 Euro

vollstationäre Pflegeleistung

770 Euro

Leistung (Pflegegrad 1)

Betrag


125 Euro

Betrag


0 Euro

Betrag


0 Euro

Betrag


40 Euro

Betrag


max. 25 Euro

Betrag


4.000 Euro

Betrag


214 Euro

Betrag

kostenfrei

Betrag


kostenfrei

Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)

Damit Pflegekassen einen digitalen Pflegeantrag erstatten können, muss dieser im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis registriert sein. Es werden nur die dort aufgeführten DiPAs erstattet. Wenn Sie DiPA nutzen möchten, müssen Sie bei den Pflegekassen einen Antrag auf Zahlung der Gebühr stellen. Für digitale Pflegeanträge zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 50 Euro.

 

Leistungsarten im Überblick

Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, kommen Sie zweifelsohne mit der Bezeichnung „Leistungsarten“ in Berührung. Damit sind die verschiedenen Leistungen gemeint, die Ihnen bei Vorliegen eines Pflegegrads zustehen. Grob wird hier zwischen Sachleistungen und finanzieller Unterstützung unterschieden.

Gut zu wissen!

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken mitunter nicht alle Kosten. Reichen Rente und Pflegegeld nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen „Pflegegeld“ beantragen. Sie ist nach dem Sozialversicherungsgesetz (§ 61 – § 66a SGB XII) eine Form der Sozialhilfe, auf die pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen Anspruch haben.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung dar, die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Die Auszahlung erfolgt dann, wenn Angehörige sich selbst für die Pflege einsetzen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, wertvolle Pflegeleistungen, die mit Blick auf Haushaltsführung, Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung erbracht werden, zu ermöglichen.

Bei Pflegegrad 2, erhalten Sie monatlich 316 Euro Pflegegeld.

Ja, das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro für Personen des Pflegegrad 2 wird von der Pflegekasse überwiesen.

Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt. Über die finanzielle Unterstützung können Sie gerne selbst verfügen. In der Regel überreichen die Betroffenen ihren Unterstützern Geld als Anerkennung für deren wertvolle Arbeit.

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Unser Fachpersonal kümmert sich dann im Rahmen Ihrer ambulanten Versorgung um Ihre Belange. Für den Pflegegrad 2 können Sie ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder ein Pflegegeld in Höhe von 724 Euro beantragen. Auch eine kombinierte Pflege ist möglich, wobei die Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet werden. Das anteilige Pflegegeld bleibt bestehen, wenn die finanziellen Mittel nicht vollständig ausgeschöpft sind. Die Zahlung erfolgt nach Berechnung.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?

Pflegesachleistungen fallen nicht unter die finanzielle Unterstützung. Vielmehr sind es pflegerische Hilfen, die im häuslichen Umfeld erbracht werden. Die ambulante Pflege wird hierbei von professionellen Kräften durchgeführt. Für Pflegegrad 2 steht ein Budget von 724 Euro pro Monat zur Verfügung. In diesem Fall können Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Sachmittel oder Geräte. Sie werden verwendet, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder Symptome zu lindern. Sie ermöglichen auch einen unabhängigeren Lebensstil. Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie können insgesamt 40 € pro Monat für berechtigte Artikel ausgeben. Die Corona-Pandemie hat die Einkaufskosten in einigen Gebieten erhöht. Aus diesem Grund wurden bis zum 31. Dezember 2021 monatlich 60 € für Hilfsmittel bereitgestellt, die in dem Pflegegrad 2 genutzt werden konnten.

Desinfektionsmittel

Einmalhandschuhe

Inkontinenzeinlagen

Mundschutz

Schutzschürzen

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2?

Der Zuschuss in Höhe von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, auf die Sie mit dem Pflegegrad 2 Anspruch haben, deshalb können Sie das Geld auch für die Pflege verwenden. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Mit diesem Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtert und Pflegebedürftige in ihrer Selbständigkeit unterstützt werden.

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 2?

Der Zuschuss von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, die Ihnen in dem Pflegegrad 2 zusteht, Sie können diese also auch für die Pflege nutzen. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Dieses Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtern und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen.

Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege:

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?

Wenn Sie Pflegegrad 2 erhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Entlastungsbetrag von 125 € für die Hausangestellte zu erhalten. Es kann Ihnen in Ihrem täglichen Leben beim Putzen oder Einkaufen helfen. Pflegeleistungen können direkt an die Krankenkasse gezahlt werden. Dies erfordert jedoch eine Zuordnungserklärung. Außerdem reichen Sie eine Rechnung über eine Pflegekasse ein, die Ihnen dann das Geld zurückerstattet. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Leistungserbringer über eine Bescheinigung der Pflegekasse verfügt.

Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad wird anhand Ihrer Selbständigkeit beurteilt. Je mehr Hilfe Sie in Ihrem täglichen Leben benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Das Punktesystem wird verwendet, um bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet jedes Modul.

Mind. 27 Punkte bis 47,5 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 12

Die Bedingungen für Pflegegrad 2 lauten wie folgt: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte.

Pflegegrad 2 – Beantragung

Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen, welche Sie in Zukunft erhalten. Es sollte frühzeitig beantragt werden, damit die tägliche Pflege sinnvoll ist. Wir geben einen Überblick über ein recht komplexes Thema.

Wie / Wo kann man Pflegegrad 2 beantragen?

Um einen Abschluss in Krankenpflege zu erhalten, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Pflegekasse bewerben. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und Ihren Wunsch schildern oder der Pflegekasse schreiben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage schriftlich einzureichen. Am besten per Einschreiben oder Fax. Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Formular. Füllen Sie es aus und geben Sie es an die Pflegekasse zurück. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Bewertungstermin zu vereinbaren. Der Gutachter kann auf Selbtversorgung, Mobilität, kognitive Fähigkeiten usw. zurückgreifen. Die Bestellung eines Facharztes hat einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des Pflegegrades. Bei diesem Treffen empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Ergebnisse der Befragung protokolliert.

Pflegegrad 2 beantragen – Tipps

Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?

Eine Erhöhung Ihres Pflegegrades kann beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse. Auch in diesem Fall genügt ein eingeschriebener Brief oder ein Fax. Die Pflegekasse prüft dann mit Hilfe einer Fachperson, ob die Voraussetzungen für ein höheren Pflegegrad erfüllt sind.

Pflegegrad 2 – Feststellung

Um die Unterstützung zu erhalten, die Sie im Alltag benötigen, müssen Sie zunächst Ihren Pflegegrad festlegen. Mehrere Teilnehmer, mit Schwerpunkt auf der Pflegeberichterstattung.

Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenpflegeversicherung verwendet die Pflegekasse die Medizinischen Dienste (MD) zur Bestimmung eines Pflegegrades. Wenn Sie privat versichert sind, wird diese der Medicproof GmbH anvertraut.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Ob gesetzlich oder privat versichert, ein Profi ermittelt zu Hause Ihren individuellen Bedarf. Sie können sich dann ein genaues Bild davon machen, wie gut Sie Ihren Alltag noch alleine bewältigen können und wo Sie eventuell Hilfe benötigen. NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird für sogenannte Pflegeassessments verwendet. In insgesamt sechs Modulen prüft der Prüfer etwaige Einschränkungen. Gleichzeitig werden Punkte vergeben, um den Pflegegrad zu bestimmen.

Wie berechnet sich Pflegegrad 2?

Die Pflegebegutachtung ist die Grundlage für die weitere Einstufung in ein Pflegegrad. Insgesamt wurden sechs Lebensbereiche und deren jeweilige Selbständigkeit bewertet. Berechnungen werden dann unter Verwendung der angegebenen Spektrum durchgeführt. Es werden Punkte vergeben und Punktwerte angegeben, sodass eine exakte Punktzahl gegeben werden kann. Dadurch werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet. Generell gilt: Je geringer Ihre Behinderung, desto geringer Ihre Punktzahl in der Zukunft. Wenn Sie unter 12,5 Punkte fallen, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Pflegegrad 2 ist, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Bewertung von 27 bis 47,5 zuweist.

Modul mit Lebensbereichen

Was wird geprüft?

Bewertung der Selbständigkeit

Gewichtung

1

Mobilität

Prüfung der Motorik

z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen

10%

2

Kognitive Fähigkeiten

Prüfung von Fertigkeiten

z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen

15%

3

Verhaltensweisen

Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen

aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen

15%

4

Selbstversorgung

Prüfung des Grades der Selbständigkeit

bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken

40%

5

Umgang mit Maßnahmen

Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung

von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien

20 %

6

Gestaltung des Alltagslebens

Prüfung der Selbständigkeit im Alltag

Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen

15%

Modul mit Lebensbereichen

Was wird geprüft?


Prüfung der Motorik


Bewertung der Selbständigkeit


z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen


Gewichtung


10%

Was wird geprüft?


Prüfung von Fertigkeiten


Bewertung der Selbständigkeit


z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen


Gewichtung


15%

Was wird geprüft?

Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen

Bewertung der Selbständigkeit

aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen

Gewichtung

15% (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheiden)

Was wird geprüft?


Selbstversorgung


Bewertung der Selbständigkeit


Prüfung des Grades der Selbständigkeit


Gewichtung


40%

Was wird geprüft?


Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung


Bewertung der Selbständigkeit


von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien


Gewichtung


20 %

Was wird geprüft?


Prüfung der Selbständigkeit im Alltag


Bewertung der Selbständigkeit


Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen


Gewichtung


15%

Punktetabelle als Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Module

1

Beeinträchtigung

0 keine

1 geringe

2 erhebliche

3 schwere

4 schwerste

2

Punkte

0-1

2-3

4-5

6-9

10-15

3

Gewichteter Wert

0

2,5

5

7,5

10

4

Punktwerte Frau Sommer

-

2,5

-

-

-

Beeinträchtigung

Punkte


0-1


Gewichteter Wert


0


Punktwerte Frau Sommer


-

Punkte


2-3


Gewichteter Wert


2,5


Punktwerte Frau Sommer


2,5

Punkte


4-5


Gewichteter Wert


5


Punktwerte Frau Sommer


-

Punkte


6-9


Gewichteter Wert


7,5


Punktwerte Frau Sommer


-

Punkte


10-15


Gewichteter Wert


10


Punktwerte Frau Sommer


-

FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 umfasst laut Gesetz pflegebedürftige Menschen „mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Leistungsfähigkeit“.
Der Pflegegrad 2 wird an Personen vergeben, die einen Wert von 27 bis 47,5 auf der alten MDK (gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (privat Versicherten) neuen Bewertungsskala (NBA) erreicht haben. Pflegegrad 2 kennzeichnet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Unabhängigkeit“.
  • Haushaltsführung
  • Mobilität
  • Ernährung
  • Toilettengang

Ja. Versicherte mit Pflegebedürftigkeit dem Pflegegrad 2 können einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für Dinge wie Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Ja. Als monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf gewährt die Pflegekasse einen zeitlich befristeten Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 25,50 Euro und zur Installation in Höhe von 10,46 Euro.

Die Pflegekasse erbringt Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro, sofern die versicherte Person von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird.

Ja. Versicherte erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der zur Erstattung von Pflege- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann.

Der Umzug in ein Pflegeheim ist mit diversen Kosten verbunden. Darin enthalten sind Betreuung, Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Bei Pflegeheimen gibt es keine festen Preise. Letztendlich bestimmt Ihre Zimmerwahl, wie viel es kostet. Die durchschnittlichen Pflegekosten bei Pflegegrad 2 liegen zwischen 1500 und 1600 Euro.