Pflegegrad 2 - Leistungen und Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
Der Pflegegrad 2 wird Menschen zugeordnet, die in ihrem täglichen Leben zunehmend auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier können wir mit finanziellen Mitteln und Sachleistungen unterstützen. Per Definition ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erforderlich, um Pflegegrad 2 zu gewähren.
Leistung (Pflegegrad 2)
Betrag (monatlich)
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)
316 Euro
Kurzzeitpflege (dazu bis zu 1.612 Euro nicht verbrauchter Ersatzpflege)
1.774 Euro (+1.612 Euro)
Pflegesachleistung (häusliche Pflege)
724 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
40 Euro
Hausnotruf
max. 25 Euro
Anpassung Wohnumfeld
4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss
214 Euro
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden)
bis 125 Euro
vollstationäre Pflegeleistung
770 Euro
Leistung (Pflegegrad 1)
Betrag
125 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
40 Euro
Betrag
max. 25 Euro
Betrag
4.000 Euro
Betrag
214 Euro
Betrag
kostenfrei
Betrag
kostenfrei
Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)
Damit Pflegekassen einen digitalen Pflegeantrag erstatten können, muss dieser im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis registriert sein. Es werden nur die dort aufgeführten DiPAs erstattet. Wenn Sie DiPA nutzen möchten, müssen Sie bei den Pflegekassen einen Antrag auf Zahlung der Gebühr stellen. Für digitale Pflegeanträge zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 50 Euro.
Leistungsarten im Überblick
Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, kommen Sie zweifelsohne mit der Bezeichnung „Leistungsarten“ in Berührung. Damit sind die verschiedenen Leistungen gemeint, die Ihnen bei Vorliegen eines Pflegegrads zustehen. Grob wird hier zwischen Sachleistungen und finanzieller Unterstützung unterschieden.
Gut zu wissen!
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2, erhalten Sie monatlich 316 Euro Pflegegeld.
Ja, das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro für Personen des Pflegegrad 2 wird von der Pflegekasse überwiesen.
Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt. Über die finanzielle Unterstützung können Sie gerne selbst verfügen. In der Regel überreichen die Betroffenen ihren Unterstützern Geld als Anerkennung für deren wertvolle Arbeit.
Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Unser Fachpersonal kümmert sich dann im Rahmen Ihrer ambulanten Versorgung um Ihre Belange. Für den Pflegegrad 2 können Sie ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro oder ein Pflegegeld in Höhe von 724 Euro beantragen. Auch eine kombinierte Pflege ist möglich, wobei die Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet werden. Das anteilige Pflegegeld bleibt bestehen, wenn die finanziellen Mittel nicht vollständig ausgeschöpft sind. Die Zahlung erfolgt nach Berechnung.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Pflegesachleistungen fallen nicht unter die finanzielle Unterstützung. Vielmehr sind es pflegerische Hilfen, die im häuslichen Umfeld erbracht werden. Die ambulante Pflege wird hierbei von professionellen Kräften durchgeführt. Für Pflegegrad 2 steht ein Budget von 724 Euro pro Monat zur Verfügung. In diesem Fall können Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2?
Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 2?
Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege:
- Toilettengang
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 2?
Mind. 27 Punkte bis 47,5 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 12
Die Bedingungen für Pflegegrad 2 lauten wie folgt: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte.
Pflegegrad 2 – Beantragung
Wie / Wo kann man Pflegegrad 2 beantragen?
Pflegegrad 2 beantragen – Tipps
Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.
- 1. Pflegetagebuch führen. Darin sind alle häuslichen Pflegeleistungen dokumentiert.
- 2. Mediziner informieren und wertvolle Unterlagen zusammentragen (Ultraschallbilder, Röntgenaufnahmen etc.).
- 3. Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse stellen.
- 4. Einen passenden Termin mit dem Gutachter finden.
- 5. Auf Wunsch eine Vertrauensperson hinzubitten.
Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?
Pflegegrad 2 – Feststellung
Um die Unterstützung zu erhalten, die Sie im Alltag benötigen, müssen Sie zunächst Ihren Pflegegrad festlegen. Mehrere Teilnehmer, mit Schwerpunkt auf der Pflegeberichterstattung.
Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Wie berechnet sich Pflegegrad 2?
Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbständigkeit
Gewichtung
1
Mobilität
Prüfung der Motorik
z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen
10%
2
Kognitive Fähigkeiten
Prüfung von Fertigkeiten
z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen
15%
3
Verhaltensweisen
Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen
aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen
15%
4
Selbstversorgung
Prüfung des Grades der Selbständigkeit
bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken
40%
5
Umgang mit Maßnahmen
Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung
von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien
20 %
6
Gestaltung des Alltagslebens
Prüfung der Selbständigkeit im Alltag
Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen
15%
Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Prüfung der Motorik
Bewertung der Selbständigkeit
z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen
Gewichtung
10%
Was wird geprüft?
Prüfung von Fertigkeiten
Bewertung der Selbständigkeit
z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen
Gewichtung
15%
Was wird geprüft?
Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen
Bewertung der Selbständigkeit
aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen
Gewichtung
15% (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheiden)
Was wird geprüft?
Selbstversorgung
Bewertung der Selbständigkeit
Prüfung des Grades der Selbständigkeit
Gewichtung
40%
Was wird geprüft?
Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung
Bewertung der Selbständigkeit
von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien
Gewichtung
20 %
Was wird geprüft?
Prüfung der Selbständigkeit im Alltag
Bewertung der Selbständigkeit
Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen
Gewichtung
15%
Punktetabelle als Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Module
1
Beeinträchtigung
0 keine
1 geringe
2 erhebliche
3 schwere
4 schwerste
2
Punkte
0-1
2-3
4-5
6-9
10-15
3
Gewichteter Wert
0
2,5
5
7,5
10
4
Punktwerte Frau Sommer
-
2,5
-
-
-
Beeinträchtigung
Punkte
0-1
Gewichteter Wert
0
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
2-3
Gewichteter Wert
2,5
Punktwerte Frau Sommer
2,5
Punkte
4-5
Gewichteter Wert
5
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
6-9
Gewichteter Wert
7,5
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
10-15
Gewichteter Wert
10
Punktwerte Frau Sommer
-
FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad 2
- Haushaltsführung
- Mobilität
- Ernährung
- Toilettengang
Ja. Versicherte mit Pflegebedürftigkeit dem Pflegegrad 2 können einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat für Dinge wie Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.
Ja. Als monatlichen Zuschuss zum Hausnotruf gewährt die Pflegekasse einen zeitlich befristeten Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 25,50 Euro und zur Installation in Höhe von 10,46 Euro.
Die Pflegekasse erbringt Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro, sofern die versicherte Person von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird.
Ja. Versicherte erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der zur Erstattung von Pflege- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann.
Der Umzug in ein Pflegeheim ist mit diversen Kosten verbunden. Darin enthalten sind Betreuung, Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Bei Pflegeheimen gibt es keine festen Preise. Letztendlich bestimmt Ihre Zimmerwahl, wie viel es kostet. Die durchschnittlichen Pflegekosten bei Pflegegrad 2 liegen zwischen 1500 und 1600 Euro.