Pflegehilfsmittel-Beratung
Vorteile einer Pflegeberatung
Ohne bestimmte Hilfsmittel geht es in der Pflege meist gar nicht. Doch wissen Sie, welche Hilfsmittel es gibt?
Wir helfen Ihnen die passenden Hilfsmittel auf Ihren Bedarf anzupassen und begleiten.
Unser Bereich Rategeber wird laufend ergänzt. Wir weisen auf Neuigkeiten hin und klären auf, worauf Sie achten sollten.
Aufgrund der Kostenübernahme Ihrer Pflegekasse, kann diese bedenkenlos in Anspruch genommen werden.
Pflegeset individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst
Unser Team aus kompetenten Beratern stellt mit Ihnen zusammen, auf Ihren Bedarf angepasst ein individuelles Pflegeset, welches die Pflege vereinfacht. Die erforderlichen Hilfsmittel sollen schließlich Sicherheit geben und die Lebensqualität zu Hause so weit wie möglich erhalten.
Hilfsmittelversorgung – Wir liefern direkt & schnell zu Ihnen nach Hause
Als Großhändler und Hersteller für Pflegehilfsmittel in Deutschland halten wir für Sie ein weitreichendes Warenlager bereit und können Ihnen Ihre Hilfsmittel in der Regel sehr schnell liefern. Unter Pflegehilfsmitteln wird unter technischen Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Einmalhandschuhe und Krankenunterlagen unterschieden.
Sofern Sie Hilfsmittel zum Verbrauch bestellen, werden diese über den Versanddienstleister direkt zu Ihnen nach Hause oder dem gewünschten Pflegedienst angeliefert.
Anspruchsgrundlage und Antragstellung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Monatlich stehen Ihnen als Pflegebedrüftigen 40 Euro für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hiefür ist kein Rezept notwendig, lediglich ein einmaliger Antrag.
Um die Anspruchsberechtigung zu erfüllen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie haben einen anerkannten Pflegegrad.
- Sie werden häuslich gepflegt.
- Die Pflege erfolgt durch Ihren Angehörigen, einen Pflegedienst oder in einer betreuten Wohngruppe.
Die Pflegekassen arbeiten mit Vertragspartnern zusammen, welche die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich an die Pflegebedürftigen ausliefern. Natürlich können sich Betroffene auch eigenständig um die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel kümmern, jedoch muss der Mehrbetrag bei der Überschreitung von 40€ selbst getragen werden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus hygienischen Gründen können sie in der Regel nur einmalig benutzt werden.
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Saugende Bettschutzeinlagen - Einmalgebrauch
- Munschutz
- FFP2 Atemschutzmasken
- Fingerlinge