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Pflegegrad Begutachtung durch den MDK bei Pflegebedürftigkeit 2023

(Tipps und Hinweise zur Pflegeerstbegutachtung)

Bei der Pflegebegutachtung durch den MDK wird festgestellt, inwieweit die betreffende Person pflegebedürftig, also in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt ist. Vor der Beantragung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse wird der Pflegegrad festgestellt.

Das Wichtigste in Kürze

Erklärvideo: Pflegebegutachtung durch den MDK

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Fragen und Ablauf der Pflegegrad Begutachtung

Das Treffen findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Berichte werden von ausgebildeten Pflegekräften oder Ärzten erstellt. Ziel ist es herauszufinden, inwieweit die betroffene Person ihren Alltag selbstständig durchführen kann.

Während der Begutachtung wird ebenfalls festgehalten, welche Hilfsmittel und Maßnahmen hilfreich sind, um eine möglichst selbständige Gestaltung des Alltags sicherzustellen.

Hier hilft ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch. Im nächsten Schritt versucht der MDK-Spezialist zu dokumentieren, wie der Alltag abläuft und bei welchen Tätigkeiten der Versicherte Hilfe benötigt. Alle Bereiche der NBA (Neues Begutachtungsassessment) sind erforderlich. Die individuelle Situation in der Pflegebeurteilung tritt in folgenden Bereichen auf.

Hier versucht der Gutachter festzustellen, wie viel Lagewechsel noch möglich ist. Im pflegerischen Sinne kann ein Lagewechsel bedeuten, die Position im Bett, im Sitzen oder im Stehen zu ändern. Hier wird auch die Fähigkeit zum selbstständigen Treppensteigen überprüft bzw. getestet.

Kann sich die betroffene Person trotzdem zeitlich und örtlich orientieren? Funktioniert der Haushalt unabhänig? Können Sie alltägliche Entscheidungen selbstständig treffen? Gutachter versuchen, all diese Fragen im Rahmen einer Pflegegradbeurteilung zu beantworten und zu bewerten.

Dabei wird das Verhalten des Versicherten gegenüber anderen Personen untersucht. Das Wichtigste ist, das Vorhandensein von offenkundig aggressivem Verhalten oder Wahnvorstellungen festzustellen.

Selbstversorgungswerte haben den größten Einfluss (40 %) auf die Zuordnung der Pflegestufe. Dabei wird überprüft, inwieweit die betreffende Person in der Lage ist, Körperpflege durchzuführen, sich an- und auszuziehen sowie selbstständig zuzubereiten und zu essen. In diesem Bereich wird auch nach einer möglichen Inkontinenz gefragt.

Der MDK-Gutachter möchte erfahren, ob Medikamente selbständig eingenommen werden und Arztbesuche selbständig wahrgenommen werden können.

Dabei geht es vor allem darum, ob die betreute Person genügend Ruhe und Schlaf bekommt, ob Aktivitäten und Programme korrekt durchgeführt werden und ob der Umgang mit anderen effektiv ist.

So bereiten Sie sich auf die MDK Begutachtung vor

Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen

Was kommt nach der Pflegegrad Begutachtung?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach der Pflegegradbeurteilung einen Bescheid Ihrer Pflegekasse. Die Gutachten enthalten die Untersuchungsergebnisse und Informationen darüber, ob und ggf. in welcher Höhe eine Betreuung erfolgt.

Wenn Sie eine Pflegestufe erhalten, haben Sie Anspruch auf Beihilfen bis zu 40 Euro im Monat. Diese Leistung erhalten Sie nicht automatisch, sondern müssen beantragt werden. Wir kümmern sich gerne um alles über die Kasse und liefern die benötigten Pflegeprodukte jeden Monat kostenlos zu Ihnen nach Hause.

 

Nach Antragstellung auf Pflegegutachten bei der Pflegekasse wird der betroffenen Person vom zuständigen MDK ein Pflegegutachter zugewiesen. Das Treffen findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert ca. eine Stunde. Genannte Fragen zur Selbständigkeit im Alltag laufen anhand von 6 Modulen ab.

Die Fragen dienen der Feststellung der Selbständigkeit im Alltag. Auf dieser Grundlage wird der Pflegebedürftigkeitsgrad ermittelt.

Die 6 Module sind:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Die Pflegegrade 2 und 3 werden einmal jährlich überprüft. Die Prüfungen der Stufen 4 und 5 werden einmal im Quartal durchgeführt.