Pflegegrad 5 - Leistungen und Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
Leistung (Pflegegrad 5)
Betrag
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)
125 Euro
Pflegegeld
901 Euro
Pflegesachleistung
2.095 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
40 Euro
Hausnotruf
max. 25 Euro
Anpassung Wohnumfeld
4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss
214 Euro
Leistung (Pflegegrad 1)
Betrag
125 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
40 Euro
Betrag
max. 25 Euro
Betrag
4.000 Euro
Betrag
214 Euro
Betrag
kostenfrei
Betrag
kostenfrei
Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)
Leistungsarten im Überblick
Gut zu wissen!
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5, erhalten Sie monatlich 901 Euro Pflegegeld.
Ja, das Pflegegeld in Höhe von 901 Euro für Personen des Pflegegrad 5 wird von der Pflegekasse überwiesen.
Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt. Über die finanzielle Unterstützung können Sie gerne selbst verfügen. In der Regel überreichen die Betroffenen ihren Unterstützern Geld als Anerkennung für deren wertvolle Arbeit.
Bei Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Unser Fachpersonal kümmert sich dann im Rahmen Ihrer ambulanten Versorgung um Ihre Belange. Für den Pflegegrad 5 können Sie ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro beantragen. Auch eine kombinierte Pflege ist möglich, wobei die Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet werden. Das anteilige Pflegegeld bleibt bestehen, wenn die finanziellen Mittel nicht vollständig ausgeschöpft sind. Die Zahlung erfolgt nach Berechnung.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?
Pflegesachleistungen fallen nicht unter die finanzielle
Unterstützung. Vielmehr sind es pflegerische Hilfen, die im häuslichen
Umfeld erbracht werden. Die ambulante Pflege wird hierbei von
professionellen Kräften durchgeführt. Für Pflegegrad 5 steht ein Budget
von 2.095 Euro pro Monat zur Verfügung. In diesem Fall können
Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 5?
Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 5?
Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege:
- Toilettengang
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5?
Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 5?
Der Pflegegrad wird anhand Ihrer Selbständigkeit beurteilt. Je mehr Hilfe Sie in Ihrem täglichen Leben benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Das Punktesystem wird verwendet, um bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet jedes Modul.
Mind. 90 Punkte bis 100 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 – Beantragung
Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen, welche Sie in Zukunft erhalten. Es sollte frühzeitig beantragt werden, damit die tägliche Pflege sinnvoll ist. Wir geben einen Überblick über ein recht komplexes Thema.
Wie / Wo kann man Pflegegrad 5 beantragen?
Um einen Abschluss in Krankenpflege zu erhalten, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Pflegekasse bewerben. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und Ihren Wunsch schildern oder der Pflegekasse schreiben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage schriftlich einzureichen. Am besten per Einschreiben oder Fax. Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Formular. Füllen Sie es aus und geben Sie es an die Pflegekasse zurück. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Bewertungstermin zu vereinbaren. Der Gutachter kann auf Selbtversorgung, Mobilität, kognitive Fähigkeiten usw. zurückgreifen. Die Bestellung eines Facharztes hat einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des Pflegegrades. Bei diesem Treffen empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Ergebnisse der Befragung protokolliert.
Pflegegrad 5 beantragen – Tipps
Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.
- 1. Pflegetagebuch führen. Darin sind alle häuslichen Pflegeleistungen dokumentiert.
- 2. Mediziner informieren und wertvolle Unterlagen zusammentragen (Ultraschallbilder, Röntgenaufnahmen etc.).
- 3. Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse stellen.
- 4. Einen passenden Termin mit dem Gutachter finden.
- 5. Auf Wunsch eine Vertrauensperson hinzubitten.
Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?
Pflegegrad 5 – Feststellung
Um die Unterstützung zu erhalten, die Sie im Alltag benötigen, müssen Sie zunächst Ihren Pflegegrad festlegen. Mehrere Teilnehmer, mit Schwerpunkt auf der Pflegeberichterstattung.
Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ein Gutachter wird bei Ihnen zu Hause den individuellen Bedarf feststellen. Vor Ort kann er sich ein genaues Bild darüber machen, inwieweit Sie Ihren Alltag noch alleine bewältigen können und wo Sie unter Umständen Hilfe benötigen. Bei der sogenannten Pflegebegutachtung wird das NBA (Neues Begutachtungsassessment) angewendet. Dabei prüft der Gutachter in insgesamt sechs Modulen etwaige Einschränkungen. Im Zuge dessen werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen.
Wie berechnet sich Pflegegrad 5?
Die Pflegebegutachtung bildet die Basis für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Insgesamt sechs Lebensbereiche und die jeweilige Selbstständigkeit werden begutachtet. Danach erfolgt die Berechnung anhand einer vorgegebenen Matrix. Damit eine genaue Beurteilung möglich ist, werden Punkte vergeben und Punktwerte zugeordnet. So entsteht eine Gewichtung in den unterschiedlichen Kriterien. Generell gilt: Je geringer Ihre Beeinträchtigung, desto kleiner ist Ihr späterer Punktwert. Unterschreiten Sie eine Marke von 12,5 Punkten, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Der Pflegegrad 5 liegt vor, wenn der MD Ihnen zwischen 90 und 100 Punkten zuweist.
Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbständigkeit
Gewichtung
1
Mobilität
Prüfung der Motorik
z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen
10%
2
Kognitive Fähigkeiten
Prüfung von Fertigkeiten
z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen
15%
3
Verhaltensweisen
Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen
aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen
15%
4
Selbstversorgung
Prüfung des Grades der Selbständigkeit
bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken
40%
5
Umgang mit Maßnahmen
Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung
von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien
20 %
6
Gestaltung des Alltagslebens
Prüfung der Selbständigkeit im Alltag
Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen
15%
Modul mit Lebensbereichen
Punktetabelle als Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Module
1
Beeinträchtigung
0 keine
1 geringe
2 erhebliche
3 schwere
4 schwerste
2
Punkte
0-1
2-3
4-5
6-9
10-15
3
Gewichteter Wert
0
2,5
5
7,5
10
4