Kostenlose Beratung: 0761 769 978-00

Mo-Fr 09:00 – 16:00 Uhr

Pflegegrad 5 - Leistungen und Voraussetzungen

Das Wichtigste in Kürze

Der Pflegegrad 5 stellt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ für Pflegebedürftige dar und garantiert entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistung (Pflegegrad 5)

Betrag

Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)

125 Euro

Pflegegeld

901 Euro

Pflegesachleistung

2.095 Euro

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

40 Euro

Hausnotruf

max. 25 Euro

Anpassung Wohnumfeld

4.000 Euro

Wohngruppenzuschuss

214 Euro

Leistung (Pflegegrad 1)

Betrag


125 Euro

Betrag


0 Euro

Betrag


0 Euro

Betrag


40 Euro

Betrag


max. 25 Euro

Betrag


4.000 Euro

Betrag


214 Euro

Betrag

kostenfrei

Betrag


kostenfrei

Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)

Damit Pflegekassen einen digitalen Pflegeantrag erstatten können, muss dieser im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis registriert sein. Es werden nur die dort aufgeführten DiPAs erstattet. Wenn Sie DiPA nutzen möchten, müssen Sie bei den Pflegekassen einen Antrag auf Zahlung der Gebühr stellen. Für digitale Pflegeanträge zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 50 Euro.

Leistungsarten im Überblick

Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, kommen Sie zweifelsohne mit der Bezeichnung „Leistungsarten“ in Berührung. Damit sind die verschiedenen Leistungen gemeint, die Ihnen bei Vorliegen eines Pflegegrads zustehen. Grob wird hier zwischen Sachleistungen und finanzieller Unterstützung unterschieden.

Gut zu wissen!

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken mitunter nicht alle Kosten. Reichen Rente und Pflegegeld nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen „Pflegegeld“ beantragen. Sie ist nach dem Sozialversicherungsgesetz (§ 61 – § 66a SGB XII) eine Form der Sozialhilfe, auf die pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen Anspruch haben.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung dar, die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Die Auszahlung erfolgt dann, wenn Angehörige sich selbst für die Pflege einsetzen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, wertvolle Pflegeleistungen, die mit Blick auf Haushaltsführung, Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung erbracht werden, zu ermöglichen.

Bei Pflegegrad 5, erhalten Sie monatlich 901 Euro Pflegegeld.

Ja, das Pflegegeld in Höhe von 901 Euro für Personen des Pflegegrad 5 wird von der Pflegekasse überwiesen.

Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt. Über die finanzielle Unterstützung können Sie gerne selbst verfügen. In der Regel überreichen die Betroffenen ihren Unterstützern Geld als Anerkennung für deren wertvolle Arbeit.

Bei Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Unser Fachpersonal kümmert sich dann im Rahmen Ihrer ambulanten Versorgung um Ihre Belange. Für den Pflegegrad 5 können Sie ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro beantragen. Auch eine kombinierte Pflege ist möglich, wobei die Pflegesachleistungen auf das Pflegegeld angerechnet werden. Das anteilige Pflegegeld bleibt bestehen, wenn die finanziellen Mittel nicht vollständig ausgeschöpft sind. Die Zahlung erfolgt nach Berechnung.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?

Pflegesachleistungen fallen nicht unter die finanzielle
Unterstützung. Vielmehr sind es pflegerische Hilfen, die im häuslichen
Umfeld erbracht werden. Die ambulante Pflege wird hierbei von
professionellen Kräften durchgeführt. Für Pflegegrad 5 steht ein Budget
von 2.095 Euro pro Monat zur Verfügung. In diesem Fall können
Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Sachmittel oder Geräte. Sie werden verwendet, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder Symptome zu lindern. Sie ermöglichen auch einen unabhängigeren Lebensstil. Mit Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie können insgesamt 40 € pro Monat für berechtigte Artikel ausgeben. Die Corona-Pandemie hat die Einkaufskosten in einigen Gebieten erhöht. Aus diesem Grund wurden bis zum 31. Dezember 2021 monatlich 60 € für Hilfsmittel bereitgestellt, die in dem Pflegegrad 5 genutzt werden konnten.

Desinfektionsmittel

Einmalhandschuhe

Inkontinenzeinlagen

Mundschutz

Schutzschürzen

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 5?

Der Zuschuss in Höhe von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, auf die Sie mit dem Pflegegrad 5 Anspruch haben, deshalb können Sie das Geld auch für die Pflege verwenden. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Mit diesem Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtert und Pflegebedürftige in ihrer Selbständigkeit unterstützt werden.

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 5?

Der Zuschuss von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, die Ihnen in dem Pflegegrad 5 zusteht, Sie können diese also auch für die Pflege nutzen. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Dieses Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtern und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen.

Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege:

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5?

Wenn Sie Pflegegrad 5 erhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Entlastungsbetrag von 125 € für die Hausangestellte zu erhalten. Es kann Ihnen in Ihrem täglichen Leben beim Putzen oder Einkaufen helfen. Pflegeleistungen können direkt an die Krankenkasse gezahlt werden. Dies erfordert jedoch eine Zuordnungserklärung. Außerdem reichen Sie eine Rechnung über eine Pflegekasse ein, die Ihnen dann das Geld zurückerstattet. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Leistungserbringer über eine Bescheinigung der Pflegekasse verfügt.

Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad wird anhand Ihrer Selbständigkeit beurteilt. Je mehr Hilfe Sie in Ihrem täglichen Leben benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Das Punktesystem wird verwendet, um bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet jedes Modul.

Mind. 90 Punkte bis 100 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 5

Die Bedingungen für Pflegegrad 5 lauten wie folgt: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, mindestens 90 bis unter 100 Punkte.

Pflegegrad 5 – Beantragung

Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen, welche Sie in Zukunft erhalten. Es sollte frühzeitig beantragt werden, damit die tägliche Pflege sinnvoll ist. Wir geben einen Überblick über ein recht komplexes Thema.

Wie / Wo kann man Pflegegrad 5 beantragen?

Um einen Abschluss in Krankenpflege zu erhalten, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Pflegekasse bewerben. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und Ihren Wunsch schildern oder der Pflegekasse schreiben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage schriftlich einzureichen. Am besten per Einschreiben oder Fax. Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Formular. Füllen Sie es aus und geben Sie es an die Pflegekasse zurück. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Bewertungstermin zu vereinbaren. Der Gutachter kann auf Selbtversorgung, Mobilität, kognitive Fähigkeiten usw. zurückgreifen. Die Bestellung eines Facharztes hat einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des Pflegegrades. Bei diesem Treffen empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Ergebnisse der Befragung protokolliert.

Pflegegrad 5 beantragen – Tipps

Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?

Eine Erhöhung Ihrer Pflegegrad kann beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse. Auch in diesem Fall genügt ein eingeschriebener Brief oder ein Fax. Die Pflegekasse prüft dann mit Hilfe einer Fachperson, ob die Voraussetzungen für eine höhere Pflegegrad erfüllt sind.

Pflegegrad 5 – Feststellung

Um die Unterstützung zu erhalten, die Sie im Alltag benötigen, müssen Sie zunächst Ihren Pflegegrad festlegen. Mehrere Teilnehmer, mit Schwerpunkt auf der Pflegeberichterstattung.

Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenpflegeversicherung verwendet die Pflegekasse die Medizinischen Dienste (MD) zur Bestimmung eines Pflegegrades. Wenn Sie privat versichert sind, wird diese der Medicproof GmbH anvertraut.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ein Gutachter wird bei Ihnen zu Hause den individuellen Bedarf feststellen. Vor Ort kann er sich ein genaues Bild darüber machen, inwieweit Sie Ihren Alltag noch alleine bewältigen können und wo Sie unter Umständen Hilfe benötigen. Bei der sogenannten Pflegebegutachtung wird das NBA (Neues Begutachtungsassessment) angewendet. Dabei prüft der Gutachter in insgesamt sechs Modulen etwaige Einschränkungen. Im Zuge dessen werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen.

Wie berechnet sich Pflegegrad 5?

Die Pflegebegutachtung bildet die Basis für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Insgesamt sechs Lebensbereiche und die jeweilige Selbstständigkeit werden begutachtet. Danach erfolgt die Berechnung anhand einer vorgegebenen Matrix. Damit eine genaue Beurteilung möglich ist, werden Punkte vergeben und Punktwerte zugeordnet. So entsteht eine Gewichtung in den unterschiedlichen Kriterien. Generell gilt: Je geringer Ihre Beeinträchtigung, desto kleiner ist Ihr späterer Punktwert. Unterschreiten Sie eine Marke von 12,5 Punkten, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Der Pflegegrad 5 liegt vor, wenn der MD Ihnen zwischen 90 und 100 Punkten zuweist.

Modul mit Lebensbereichen

Was wird geprüft?

Bewertung der Selbständigkeit

Gewichtung

1

Mobilität

Prüfung der Motorik

z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen

10%

2

Kognitive Fähigkeiten

Prüfung von Fertigkeiten

z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen

15%

3

Verhaltensweisen

Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen

aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen

15%

4

Selbstversorgung

Prüfung des Grades der Selbständigkeit

bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken

40%

5

Umgang mit Maßnahmen

Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung

von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien

20 %

6

Gestaltung des Alltagslebens

Prüfung der Selbständigkeit im Alltag

Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen

15%

Modul mit Lebensbereichen

Punktetabelle als Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Module

1

Beeinträchtigung

0 keine

1 geringe

2 erhebliche

3 schwere

4 schwerste

2

Punkte

0-1

2-3

4-5

6-9

10-15

3

Gewichteter Wert

0

2,5

5

7,5

10

4

Punktwerte Frau Sommer

-

2,5

-

-

-

Beeinträchtigung

FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad 5