Pflegegrad 1 – Leistungen und Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pflegegrad 1 ist einer von 5 Pflegegraden in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden können. Die Pflegegrade lösten 2017 die bis damals geltenden Pflegestufen ab.
Was ist Pflegegrad 1?
Ist man mit Pflegegrad 1 pflegebedürftig?
Leistungen bei Pflegegrad 1
Leistung (Pflegegrad 1)
Betrag
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)
125 Euro
Pflegegeld
0 Euro
Pflegesachleistung
0 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
40 Euro
Hausnotruf
max. 25 Euro
Anpassung Wohnumfeld
4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss
214 Euro
Beratungsangebote
kostenfrei
Pflegekurse für Angehörige
kostenfrei
Leistung (Pflegegrad 1)
Betrag
125 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
0 Euro
Betrag
40 Euro
Betrag
max. 25 Euro
Betrag
4.000 Euro
Betrag
214 Euro
Betrag
kostenfrei
Betrag
kostenfrei
Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)
Damit Pflegekassen einen digitalen Pflegeantrag erstatten können, muss dieser im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis registriert sein. Es werden nur die dort aufgeführten DiPAs erstattet. Wenn Sie DiPA nutzen möchten, müssen Sie bei den Pflegekassen einen Antrag auf Zahlung der Gebühr stellen. Für digitale Pflegeanträge zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 50 Euro.
Leistungsarten im Überblick
Wenn Sie selbst pflegen oder Angehörige sind, ist Ihnen sicher schon einmal der Begriff „Leistungsart“ begegnet. Diese deckt die verschiedenen Leistungen ab, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie einen bestimmten Pflegegrad haben. Es gibt grobe Unterschiede zwischen Sachleistungen und finanzieller Unterstützung.
Gut zu wissen!
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken mitunter nicht alle Kosten. Reichen Rente und Pflegegeld nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen „Pflegegeld“ beantragen. Sie ist nach dem Sozialversicherungsgesetz (§ 61 – § 66a SGB XII) eine Form der Sozialhilfe, auf die pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen Anspruch haben.
Pflegegeld bei Pflegegrad 1
Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung dar, die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Die Auszahlung erfolgt, wenn Angehörige sich selbst für die Pflege einsetzen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, Pflegeleistungen, welche mit Blick auf Haushaltsführung, Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung erbracht werden, zu ermöglichen.
Wenn Sie Pflegegrad 1 besitzen, erhalten Sie kein Pflegegeld.
Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld, daher erfolgt auch keine Auszahlung.
Der Gesetzgeber vergbit bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Weder die pflegebedürftige Person noch der pflegende Angehörige erhalten daher eine Einzahlung auf das Konto.
Nein, da bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld ausgezahlt wird, erfolgt auch keine Verrechnung mit Pflegesachleistungen.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Sachmittel oder Geräte. Sie werden verwendet, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder Symptome zu lindern. Sie ermöglichen auch einen unabhängigeren Lebensstil. Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie können insgesamt 40 € pro Monat für berechtigte Artikel ausgeben. Die Corona-Pandemie hat die Einkaufskosten in einigen Gebieten erhöht. Aus diesem Grund wurden bis zum 31. Dezember 2021 monatlich 60 € für Hilfsmittel bereitgestellt, die in dem Pflegegrad 1 genutzt werden konnten.
Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1?
Der Zuschuss in Höhe von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, auf die Sie mit dem Pflegegrad 1 Anspruch haben, deshalb können Sie das Geld auch für die Pflege verwenden. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Mit diesem Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtert und Pflegebedürftige in ihrer Selbständigkeit unterstützt werden.
Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 1?
Der Zuschuss von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, die Ihnen im Pflegegrad 1 zusteht, Sie können diese also auch für die Pflege nutzen. Bei der Höhe der Hilfe handelt es sich hauptsächlich um gezielte finanzielle Unterstützung. Dieses Geld soll die Pflege von Angehörigen erleichtern und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen.
Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege:
- Toilettengang
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 1?
Auf Pflegegrad 1 ist der Pflegeaufwand in der Regel überschaubar. In den meisten Fällen bleiben die Menschen weitgehend selbstständig und können mit einfachen Hilfen ihren Alltag selbst bestreiten.
Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?
Wenn Sie Pflegegrad 1 erhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Entlastungsbetrag von 125 € für die Hausangestellte zu erhalten. Es kann Ihnen in Ihrem täglichen Leben beim Putzen oder Einkaufen helfen. Pflegeleistungen können direkt an die Krankenkasse gezahlt werden. Dies erfordert jedoch eine Zuordnungserklärung. Außerdem reichen Sie eine Rechnung über eine Pflegekasse ein, die Ihnen dann das Geld zurückerstattet. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Leistungserbringer über eine Bescheinigung der Pflegekasse verfügt.
Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 1?
Der Pflegegrad wird anhand Ihrer Selbständigkeit beurteilt. Je mehr Hilfe Sie in Ihrem täglichen Leben benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Das Punktesystem wird verwendet, um bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet jedes Modul.
Mind. 12,5 Punkte bis 27 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 1
Die Bedingungen für den Pflegegrad 1 lauten wie folgt: leichte Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit, mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte.
Pflegegrad 1 – Beantragung
Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen, welche Sie in Zukunft erhalten. Es sollte frühzeitig beantragt werden, damit die tägliche Pflege sinnvoll ist. Wir geben einen Überblick über ein recht komplexes Thema.
Wie / Wo kann man Pflegegrad 1 beantragen?
Um einen Abschluss in Krankenpflege zu erhalten, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Pflegekasse bewerben. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und Ihren Wunsch schildern oder der Pflegekasse schreiben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage schriftlich einzureichen. Am besten per Einschreiben oder Fax. Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Formular. Füllen Sie es aus und geben Sie es an die Pflegekasse zurück. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Bewertungstermin zu vereinbaren. Der Gutachter kann auf Selbtversorgung, Mobilität, kognitive Fähigkeiten usw. zurückgreifen. Die Bestellung eines Facharztes hat einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des Pflegegrades. Bei diesem Treffen empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Ergebnisse der Befragung protokolliert.
Pflegegrad 1 beantragen – Tipps
Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.
- 1. Pflegetagebuch führen. Darin sind alle häuslichen Pflegeleistungen dokumentiert.
- 2. Mediziner informieren und wertvolle Unterlagen zusammentragen (Ultraschallbilder, Röntgenaufnahmen etc.).
- 3. Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse stellen.
- 4. Einen passenden Termin mit dem Gutachter finden.
- 5. Auf Wunsch eine Vertrauensperson hinzubitten.
Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?
Eine Erhöhung Ihres Pflegegrades kann beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse. Auch in diesem Fall genügt ein eingeschriebener Brief oder ein Fax. Die Pflegekasse prüft dann mit Hilfe einer Fachperson, ob die Voraussetzungen für ein höheren Pflegegrad erfüllt sind.
Pflegegrad 1 – Feststellung
Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenpflegeversicherung verwendet die Pflegekasse die Medizinischen Dienste (MD) zur Bestimmung eines Pflegegrades. Wenn Sie privat versichert sind, wird diese der Medicproof GmbH anvertraut.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Ob gesetzlich oder privat versichert, ein Profi ermittelt zu Hause Ihren individuellen Bedarf. Sie können sich dann ein genaues Bild davon machen, wie gut Sie Ihren Alltag noch alleine bewältigen können und wo Sie eventuell Hilfe benötigen. NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird für sogenannte Pflegeassessments verwendet. In insgesamt sechs Modulen prüft der Prüfer etwaige Einschränkungen. Gleichzeitig werden Punkte vergeben, um den Pflegegrad zu bestimmen.
Wie berechnet sich Pflegegrad 1?
Die Pflegebegutachtung ist die Grundlage für die weitere Einstufung in ein Pflegegrad. Insgesamt wurden sechs Lebensbereiche und deren jeweilige Selbständigkeit bewertet. Berechnungen werden dann unter Verwendung der angegebenen Spektrum durchgeführt. Es werden Punkte vergeben und Punktwerte angegeben, sodass eine exakte Punktzahl gegeben werden kann. Dadurch werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet. Generell gilt: Je geringer Ihre Behinderung, desto geringer Ihre Punktzahl in der Zukunft. Wenn Sie unter 12,5 Punkte fallen, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Service Level 1 ist, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Bewertung von 12,5 bis 27 zuweist.
Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbständigkeit
Gewichtung
1
Mobilität
Prüfung der Motorik
z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen
10%
2
Kognitive Fähigkeiten
Prüfung von Fertigkeiten
z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen
15%
3
Verhaltensweisen
Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen
aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen
15%
4
Selbstversorgung
Prüfung des Grades der Selbständigkeit
bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken
40%
5
Umgang mit Maßnahmen
Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung
von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien
20 %
6
Gestaltung des Alltagslebens
Prüfung der Selbständigkeit im Alltag
Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen
15%
Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Prüfung der Motorik
Bewertung der Selbständigkeit
z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen
Gewichtung
10%
Was wird geprüft?
Prüfung von Fertigkeiten
Bewertung der Selbständigkeit
z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen
Gewichtung
15%
Was wird geprüft?
Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen
Bewertung der Selbständigkeit
aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen
Gewichtung
15% (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheiden)
Was wird geprüft?
Selbstversorgung
Bewertung der Selbständigkeit
Prüfung des Grades der Selbständigkeit
Gewichtung
40%
Was wird geprüft?
Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung
Bewertung der Selbständigkeit
von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien
Gewichtung
20 %
Was wird geprüft?
Prüfung der Selbständigkeit im Alltag
Bewertung der Selbständigkeit
Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen
Gewichtung
15%
Punktetabelle als Grundlage für die Bewertung der jeweiligen Module
1
Beeinträchtigung
0 (keine)
1 (geringe)
2 (erhebliche)
3 (schwere)
4 (schwerste)
2
Punkte
0-1
2-3
4-5
6-9
10-15
3
Gewichteter Wert
0
2,5
5
7,5
10
4
Punktwerte
-
2,5
-
-
-
Beeinträchtigung
Punkte
0-1
Gewichteter Wert
0
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
2-3
Gewichteter Wert
2,5
Punktwerte Frau Sommer
2,5
Punkte
4-5
Gewichteter Wert
5
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
6-9
Gewichteter Wert
7,5
Punktwerte Frau Sommer
-
Punkte
10-15
Gewichteter Wert
10
Punktwerte Frau Sommer
-
GUT ZU WISSEN!
Bei der Betrachtung des Betreuungsbedarfs von Kindern gelten teilweise andere Maßstäbe als bei Erwachsenen. Bis zu einem gewissen Alter werden Kinder naturgemäß abhängiger und benötigen mehr Hilfe. Altersgetrennte Module und Kriterien sind daher nicht erforderlich. Bei Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird die Selbständigkeit mit gleichaltrigen Kindern verglichen.
FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad 1
Sie können grundsätzlich mit einem Pflegegrad arbeiten. Die Einschränkungen, denen Sie in Ihrem täglichen Leben ausgesetzt sind, bestimmen, wie viel Sie noch arbeiten können.
Selbst wenn Sie ein gewisses Maß an Selbstfürsorge haben, können Sie sich dennoch um andere in Not kümmern.
Bei begrenzter Alltagskompetenz sind körperliche Einschränkungen kein Thema. Geistige Einschränkungen erschweren den Alltag. Psychische Erkrankungen oder Gedächtnisverlust können zu einer Verringerung der täglichen Leistungsfähigkeit führen.
Menschen in Pflegegrad 1 haben nur geringe Einschränkungen im täglichen Leben. Daher ist die für die Wartung erforderliche Zeit begrenzt.
Angehörige, die jemanden zu Hause pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen Abgabenermäßigungen erhalten. Für die Pflegestufe 1 gibt es keine Leistungen, die sich auf die Steuerbelastung auswirken.
Mit Pflegestufe 1 ist die Verwaltung relativ einfach. Denn im Alltag gibt es keine gravierenden Einschränkungen. Allerdings können die Betroffenen oder ihre Angehörigen vom sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro profitieren.
Für die Pflegestufe 1 Heimplatz zu Hause erforderlich, da der Alltag weitgehend ohne fremde Hilfe bewältigt werden kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 1?
Wenn Sie Unterstützung der Stufe 1 haben, können Sie Ihren Alltag immer noch gut bewältigen. Allerdings kann es sein, dass Sie hier und da ein wenig Hilfe benötigen. Unterstützungsmaßnahmen können in folgenden Bereichen auftreten:
- Mobilität
- Ernährung
- Haushaltsführung
- Alltagsbegleitung