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Pflegegrade

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen, die eine Person aus der Pflegeversicherung erhält.

In der Regel sind die Pflegegrade 1-5 vergeben. Die Einteilung erfolgt nach Hilfebedürftigkeit, welche über die Höhe des Pflegegeldes entscheidet. Die Einstufung erfolgt über ein Bewertungsverfahren.

Verschiedene Einheiten werden verwendet, um die relevanten Bereiche Ihres Lebens zu bewerten. Dabei spielt die Selbstversorgung eine wichtige Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Heute hat der Pflegegrad die Pflegestufe abgelöst. Mit Hilfe den Pflegestufen können Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende 2016 beantragt werden. Ein 3-Stufen-System, welches durch eine „Härtefallregelung“ ergänzt wird, unterstützt Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung.

Die Pflegestufen haben einen schwerwiegenden Mangel, da sie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz, Alzheimer oder Psychosen oft nicht berücksichtigen. Dadurch erhalten Betroffene nicht die notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung. Seit 2017 wird die Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Hier gibt es mehr Anpassungen und Möglichkeiten, was pflegenden und pflegebedürftigen Menschen zugute kommt.

Pflegegrade Tabelle – Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad

Pflegestufe

0

Pflegegrad

2

Pflegestufe

1

Pflegegrad

2

Pflegestufe

1

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad

3

Pflegestufe

2

Pflegegrad

3

Pflegestufe

2

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad

4

Pflegestufe

3

Pflegegrad

4

Pflegestufe

3

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad

5

Pflegestufe

3

mit Härtefall

Pflegegrad

5

Pflegegrade und Leistungen – Welche Leistung bei welchem Pflegegrad

Das Leistungsspektrum kann je nach Pflegefall variieren. Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Ausgestaltung der Leistungen für Pflegebedürftige unterschiedliche Bedürfnisse. Je nach Pflegegrad erhalten Sie unterschiedliche Beträge.

Wie viel Geld bei welchem Pflegegrad?

Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege

Pflegegrad

1

-

-

-

Zuschuss von 125 €

Pflegegrad

2

724 €

316 €

724 €

770 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegegrad

3

1.363 €

545 €

1.363 €

1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegegrad

4

1.693 €

728 €

1.693 €

1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegegrad

5

2.095 €

901 €

2.095 €

2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegesachleistungen

-

Pflegegeld

-

tages- und Nachtpflege

-

Vollstationäre Pflege

Zuschuss von 125 €

Pflegesachleistungen 724  € Pflegegeld 316 € tages- und Nachtpflege 724 € Vollstationäre Pflege 770 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegesachleistungen

1.363 €

Pflegegeld

545 €

tages- und Nachtpflege

1.363 €

Vollstationäre Pflege

1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegesachleistungen 1.693 € Pflegegeld 728 € tages- und Nachtpflege 1.693 € Vollstationäre Pflege 1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegesachleistungen

2.095

Pflegegeld

901 €

tages- und Nachtpflege

2.095 €

Vollstationäre Pflege

2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag

*Vollstationäre Einrichtungen / Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

Gut zu wissen!

Viele Menschen sind pflegebedürftig und ihre Angehörigen erhoffen sich von der neuen Pflegereform eine Erhöhung der Pflegezuschüsse. Leider ist dies nicht geschehen. 2023 wird sich für Pflegebedürftige jedoch einiges ändern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine Erhöhung des Pflegegeldes um etwa 5 % und das Recht auf subventionierten Krankenhausaufenthalt.

Leistungsarten bei Pflegegrad

Viele Leistungen bieten jedem Bedürftigen die Unterstützung, die er benötigt, abgestimmt auf seine Bedürfnisse. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog und Entlastungsleistungen stehen Ihnen zur Verfügung. Die Gelder helfen sowohl Bedürftigen als auch pflegenden Angehörigen.

Wann wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld richtet sich an Personen, die zu Hause pflegen. Die Bezahlung hängt weitgehend von der Sorgfalt ab, mit der eine gerechte Verteilung sichergestellt wird. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Pflegebeihilfe, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben.

Der Gesetzgeber nutzt den Pflegezuschuss als Ausdruck der Wertschätzung für die an der Pflege Beteiligten. Pflegegeld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein mindestens der 2. Pflegestufe.

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an Pflegebedürftige aus. Darüber hinaus kann auch ein Bevollmächtigter in Betracht gezogen werden. Obwohl pflegende Angehörige keine Direktzahlungen erhalten, behandelt der Gesetzgeber das Pflegegeld als eine Art Ausgleich für Pflegeleistungen. Über die angemessene Höhe und Aufteilung kann die pflegebedürftige Person jedoch frei entscheiden.

Das Pflegegeld ermöglicht die häusliche Pflege einer Person, die Pflege durch professionelle Pflegekräfte benötigt. Die allgemeine Pflege umfasst sowohl medizinisches Personal als auch Pflegekräfte. Das Pflegegeld wird dann auf das Pflegegeld angerechnet. Wenn Sie Ihr Pflegegeld nicht verbraucht haben, wird Ihnen das Pflegegeld prozentual ausbezahlt.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

Nicht immer gelingt es, die häusliche Pflege alleine umzusetzen. Mit Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen kann einer Überforderung entgegengewirkt werden. Dabei kommen professionelle Pflegekräfte ins häusliche Umfeld, um pflegerische Tätigkeiten durchzuführen. Die Pflegeversicherung hat eine genaue Vorstellung von dem Budget, das pflegebedürftigen Menschen für die Versorgung durch einen Pflegedienst zusteht.
Pflegegrad
Höhe der Pflegesachleistungen

Pflegegrad

1

-

Pflegegrad

2

724 €

Pflegegrad

3

1.363 €

Pflegegrad

4

1.693 €

Pflegegrad

5

2.095 €

Höhe der Pflegesachleistungen


-

Höhe der Pflegesachleistungen


724  €

Höhe der Pflegesachleistungen


1.363 €

Höhe der Pflegesachleistungen


1.693 €

Höhe der Pflegesachleistungen


2.095 €

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege sinnvoll unterstützen. Geplant ist die Bereitstellung von Sachmitteln und Geräten, die dabei helfen sollen, den Alltag unabhängiger zu gestalten oder Symptome zu lindern. Bei der Pflegeversicherung wird zwischen technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Treppenlifts und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Binden oder Einweghandschuhen unterschieden. Auch hier gibt es ein festes Budget, das Sie für sich selbst oder pflegebedürftige Angehörige ausgeben können.

Was fällt unter Entlastungsleistungen?

Die Pflege von Angehörigen ist oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Physischer und emotionaler Stress kann manchmal dazu führen, dass sich Pflegekräfte überfordert fühlen. Sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige können spezielle Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Für ein paar Stunden im Monat können Menschen, insbesondere diejenigen, denen ihre Angehörigen am Herzen liegen, tief durchatmen. Im Rahmen der Pflege arbeiten professionelle Pflegekräfte daran, die notwendigen Freiräume zu schaffen.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel

Pflegebdürfte mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pfleghilfsmittel im Wert von 40 Euro.

Jeden Monat! Diese werden unabhängig von allen anderen Leistungen gewährt.

Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.

Voraussetzungen – Wer hat Anspruch auf Pflegegrad?

Es müssen kognitive oder körperliche Einschränkungen vorliegen, um einen Pflegegrad zu erhalten. Die Fachkraft sollte deutlich machen, dass die Person nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben, also ohne Hilfe, zu führen oder dies nur schwer möglich ist. Dank der Einteilung nach Pflegegraden können Sie die Leistungen abrufen, die Sie benötigen.

Voraussetzungen für eine Pflegegrad:

Pflegegrade Punkte Tabelle

Pflegegrad
Beschreibung der Beeinträchtigung
Gesamtpunktzahl

Pflegegrad

1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27

Pflegegrad

2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5

Pflegegrad

3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70

Pflegegrad

4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90

Pflegegrad

5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung

90 bis 100

Beschreibung der Beeinträchtigung


Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


12,5 bis unter 27

Beschreibung der Beeinträchtigung


Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


27 bis unter 47,5

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


47,5 bis unter 70

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Gesamtpunktzahl


70 bis unter 90

Beschreibung der Beeinträchtigung


Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung


Gesamtpunktzahl


90 bis 100

Pflegegrad beantragen

Der Pflegegradantrag wird an die Pflegekasse gesendet. Da die Pflegekasse an die zuständige Krankenkasse angebunden ist, können Sie diese unter denselben Kontaktdaten kontaktieren. Sie können einen formlosen Brief schreiben, um einen Anspruch geltend zu machen. Das heißt, Sie wollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Pflegestufe beantragen – Tipps und Hinweise

Indem Sie einige Tipps befolgen, können Sie Genehmigungen beschleunigen und es einfacher machen, Anfragen zu bearbeiten. Um die Pflegegrad-Einteilung zu kategorisieren, reicht es nicht aus, einen einzigen Brief zu senden. Ein Gutachter besucht Sie, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln. Hier können Sie auch einige Vorbereitungen treffen. Übrigens: Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen ist, dass Sie mindestens zwei der letzten zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Wo beantrage ich eine Erhöhung des Pflegegrades?

Bei vielen Menschen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, steigt der Pflegebedarf mit zunehmendem Alter oder Fortschreiten der Erkrankung. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Pflegegrad angepasst werden, damit andere Dienste in Anspruch genommen werden können. Ansprechpartner ist auch in diesem Fall die Pflegekasse. Ein formloser Brief genügt, um das Interesse zu wecken. Einige Pflegekassen bieten die Möglichkeit, vorgefertigte Formulare auszufüllen.

Pflegestufe bzw. Pflegegrad beantragen: Tipps und Checkliste

Begutachtung Pflegegrad

Es gibt viele Stellen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können, welcher Pflegegrad für Sie der richtige ist. Die Pflegekasse ist daran interessiert, mit Ihnen so gut zusammenzuarbeiten, dass Leistungen bedarfsgerecht und ohne Überweisungen erbracht werden können.

Wer legt den Pflegegrad fest?

Die Pflegekasse legt den Pflegegrad fest, nachdem sie alle notwendigen Informationen über den Gesundheitszustand und die Beeinträchtigung eingeholt hat.

Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Es beinhaltet eine fürsorgliche Beziehung und bringt das angemessene Maß an Pflege mit sich. Während gesetzlich Versicherte vom MDK begutachtet werden, übernimmt Medicproof bei Privatversicherten die Ermittlung des Pflegebedarfs.
Pflegegrad Begutachtung 2021 durch den MDK

Wie berechnet sich der Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad festlegen zu können, ist eine Begutachtung notwendig. Sie wird in einer häuslichen Umgebung von einem speziell ausgebildeten Gutachter durchgeführt. Die so gewonnenen Erkenntnisse geben einen guten Überblick über die Beeinträchtigungen. Das Pflegegutachten ist dann die Grundlage für die Bestimmung des Pflegestandards.

Gutachter widmen sich folgenden fünf verschiedenen Bewertungsbereichen:

Begutachtungsbereiche im Detail

Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Begutachtungsbereiche näher betrachten.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Kann sich die betroffene Person trotzdem zeitlich und örtlich orientieren? Funktioniert der Haushalt unabhänig? Können Sie alltägliche Entscheidungen selbstständig treffen? Gutachter versuchen, all diese Fragen im Rahmen einer Pflegegradbeurteilung zu beantworten und zu bewerten.

 

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dabei wird das Verhalten des Versicherten gegenüber anderen Personen untersucht. Das Wichtigste ist, das Vorhandensein von offenkundig aggressivem Verhalten oder Wahnvorstellungen festzustellen.

 

Selbstversorgung

Selbstversorgungswerte haben den größten Einfluss (40 %) auf die Zuordnung der Pflegestufe. Dabei wird überprüft, inwieweit die betreffende Person in der Lage ist, Körperpflege durchzuführen, sich an- und auszuziehen sowie selbstständig zuzubereiten und zu essen. In diesem Bereich wird auch nach einer möglichen Inkontinenz gefragt.

 

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

Der MDK-Gutachter möchte erfahren, ob Medikamente selbständig eingenommen werden und Arztbesuche selbständig wahrgenommen werden können.

 

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Dabei geht es vor allem darum, ob die betreute Person genügend Ruhe und Schlaf bekommt, ob Aktivitäten und Programme korrekt durchgeführt werden und ob der Umgang mit anderen effektiv ist.