Pflegegrade
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen, die eine Person aus der Pflegeversicherung erhält.
In der Regel sind die Pflegegrade 1-5 vergeben. Die Einteilung erfolgt nach Hilfebedürftigkeit, welche über die Höhe des Pflegegeldes entscheidet. Die Einstufung erfolgt über ein Bewertungsverfahren.
Verschiedene Einheiten werden verwendet, um die relevanten Bereiche Ihres Lebens zu bewerten. Dabei spielt die Selbstversorgung eine wichtige Rolle.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Heute hat der Pflegegrad die Pflegestufe abgelöst. Mit Hilfe den Pflegestufen können Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende 2016 beantragt werden. Ein 3-Stufen-System, welches durch eine „Härtefallregelung“ ergänzt wird, unterstützt Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung.
Die Pflegestufen haben einen schwerwiegenden Mangel, da sie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz, Alzheimer oder Psychosen oft nicht berücksichtigen. Dadurch erhalten Betroffene nicht die notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung. Seit 2017 wird die Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Hier gibt es mehr Anpassungen und Möglichkeiten, was pflegenden und pflegebedürftigen Menschen zugute kommt.
Pflegegrade Tabelle – Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad
Pflegestufe
0
Pflegegrad
2
Pflegestufe
1
Pflegegrad
2
Pflegestufe
1
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad
3
Pflegestufe
2
Pflegegrad
3
Pflegestufe
2
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad
4
Pflegestufe
3
Pflegegrad
4
Pflegestufe
3
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad
5
Pflegestufe
3
mit Härtefall
Pflegegrad
5
Pflegegrade und Leistungen – Welche Leistung bei welchem Pflegegrad
Das Leistungsspektrum kann je nach Pflegefall variieren. Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Ausgestaltung der Leistungen für Pflegebedürftige unterschiedliche Bedürfnisse. Je nach Pflegegrad erhalten Sie unterschiedliche Beträge.
Wie viel Geld bei welchem Pflegegrad?
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Pflegegrad
1
-
-
-
Zuschuss von 125 €
Pflegegrad
2
724 €
316 €
724 €
770 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad
3
1.363 €
545 €
1.363 €
1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad
4
1.693 €
728 €
1.693 €
1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad
5
2.095 €
901 €
2.095 €
2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegesachleistungen
-
Pflegegeld
-
tages- und Nachtpflege
-
Vollstationäre Pflege
Zuschuss von 125 €
Pflegesachleistungen
1.363 €
Pflegegeld
545 €
tages- und Nachtpflege
1.363 €
Vollstationäre Pflege
1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegesachleistungen
2.095
Pflegegeld
901 €
tages- und Nachtpflege
2.095 €
Vollstationäre Pflege
2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag
*Vollstationäre Einrichtungen / Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:
- 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
- 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
- 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.
Gut zu wissen!
Viele Menschen sind pflegebedürftig und ihre Angehörigen erhoffen sich von der neuen Pflegereform eine Erhöhung der Pflegezuschüsse. Leider ist dies nicht geschehen. 2023 wird sich für Pflegebedürftige jedoch einiges ändern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine Erhöhung des Pflegegeldes um etwa 5 % und das Recht auf subventionierten Krankenhausaufenthalt.
Leistungsarten bei Pflegegrad
Viele Leistungen bieten jedem Bedürftigen die Unterstützung, die er benötigt, abgestimmt auf seine Bedürfnisse. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog und Entlastungsleistungen stehen Ihnen zur Verfügung. Die Gelder helfen sowohl Bedürftigen als auch pflegenden Angehörigen.
Wann wird Pflegegeld gezahlt?
Das Pflegegeld richtet sich an Personen, die zu Hause pflegen. Die Bezahlung hängt weitgehend von der Sorgfalt ab, mit der eine gerechte Verteilung sichergestellt wird. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Pflegebeihilfe, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben.
Der Gesetzgeber nutzt den Pflegezuschuss als Ausdruck der Wertschätzung für die an der Pflege Beteiligten. Pflegegeld wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein mindestens der 2. Pflegestufe.
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt an Pflegebedürftige aus. Darüber hinaus kann auch ein Bevollmächtigter in Betracht gezogen werden. Obwohl pflegende Angehörige keine Direktzahlungen erhalten, behandelt der Gesetzgeber das Pflegegeld als eine Art Ausgleich für Pflegeleistungen. Über die angemessene Höhe und Aufteilung kann die pflegebedürftige Person jedoch frei entscheiden.
Das Pflegegeld ermöglicht die häusliche Pflege einer Person, die Pflege durch professionelle Pflegekräfte benötigt. Die allgemeine Pflege umfasst sowohl medizinisches Personal als auch Pflegekräfte. Das Pflegegeld wird dann auf das Pflegegeld angerechnet. Wenn Sie Ihr Pflegegeld nicht verbraucht haben, wird Ihnen das Pflegegeld prozentual ausbezahlt.
Was versteht man unter Pflegesachleistungen?
Pflegegrad
Höhe der Pflegesachleistungen
Pflegegrad
1
-
Pflegegrad
2
724 €
Pflegegrad
3
1.363 €
Pflegegrad
4
1.693 €
Pflegegrad
5
2.095 €
Höhe der Pflegesachleistungen
-
Höhe der Pflegesachleistungen
724 €
Höhe der Pflegesachleistungen
1.363 €
Höhe der Pflegesachleistungen
1.693 €
Höhe der Pflegesachleistungen
2.095 €
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege sinnvoll unterstützen. Geplant ist die Bereitstellung von Sachmitteln und Geräten, die dabei helfen sollen, den Alltag unabhängiger zu gestalten oder Symptome zu lindern. Bei der Pflegeversicherung wird zwischen technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Treppenlifts und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Binden oder Einweghandschuhen unterschieden. Auch hier gibt es ein festes Budget, das Sie für sich selbst oder pflegebedürftige Angehörige ausgeben können.
- Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Treppenlifts können bei der Pflegekasse beantragt werden
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhekönnen Sie monatlich für bis zu 40 Euro beziehen
Was fällt unter Entlastungsleistungen?
Die Pflege von Angehörigen ist oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Physischer und emotionaler Stress kann manchmal dazu führen, dass sich Pflegekräfte überfordert fühlen. Sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige können spezielle Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Für ein paar Stunden im Monat können Menschen, insbesondere diejenigen, denen ihre Angehörigen am Herzen liegen, tief durchatmen. Im Rahmen der Pflege arbeiten professionelle Pflegekräfte daran, die notwendigen Freiräume zu schaffen.
- Sie erhalten monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 Euro
- Der Entlastungsbetrag erhält jede Person mit einem Pflegegrad
- Der Entlastungsbetrag kann für zugelassene Anbieter verwendet werden
- Der Entlastungsbetrag lässt sich für die Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegebegleiter einsetzen
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Pflegebdürfte mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pfleghilfsmittel im Wert von 40 Euro.
Jeden Monat! Diese werden unabhängig von allen anderen Leistungen gewährt.
Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Voraussetzungen – Wer hat Anspruch auf Pflegegrad?
Es müssen kognitive oder körperliche Einschränkungen vorliegen, um einen Pflegegrad zu erhalten. Die Fachkraft sollte deutlich machen, dass die Person nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben, also ohne Hilfe, zu führen oder dies nur schwer möglich ist. Dank der Einteilung nach Pflegegraden können Sie die Leistungen abrufen, die Sie benötigen.
Voraussetzungen für eine Pflegegrad:
- Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad
- Grundvoraussetzung ist eine Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit
- Anhand eines Punktesystems wird die Schwere der Beeinträchtigung ermittelt
- Mit Berücksichtigung der verschiedene Module vergibt der Gutachter die Punkte (Mobilität, Kognitiv/Verhalten, Selbstversorgung, Behandlung/Therapie, Alltagsgestaltung)
Pflegegrade Punkte Tabelle
Pflegegrad
Beschreibung der Beeinträchtigung
Gesamtpunktzahl
Pflegegrad
1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27
Pflegegrad
2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5
Pflegegrad
3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70
Pflegegrad
4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90
Pflegegrad
5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung
90 bis 100
Beschreibung der Beeinträchtigung
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
12,5 bis unter 27
Beschreibung der Beeinträchtigung
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
27 bis unter 47,5
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
47,5 bis unter 70
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Gesamtpunktzahl
70 bis unter 90
Beschreibung der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die Pflegeversorgung
Gesamtpunktzahl
90 bis 100
Pflegegrad beantragen
Der Pflegegradantrag wird an die Pflegekasse gesendet. Da die Pflegekasse an die zuständige Krankenkasse angebunden ist, können Sie diese unter denselben Kontaktdaten kontaktieren. Sie können einen formlosen Brief schreiben, um einen Anspruch geltend zu machen. Das heißt, Sie wollen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Pflegestufe beantragen – Tipps und Hinweise
Indem Sie einige Tipps befolgen, können Sie Genehmigungen beschleunigen und es einfacher machen, Anfragen zu bearbeiten. Um die Pflegegrad-Einteilung zu kategorisieren, reicht es nicht aus, einen einzigen Brief zu senden. Ein Gutachter besucht Sie, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln. Hier können Sie auch einige Vorbereitungen treffen. Übrigens: Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen ist, dass Sie mindestens zwei der letzten zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
- Reichen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich ein, um zeitnah Leistungen zu erhalten
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Gutachter, der in Ihren Zeitplan passt
- Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente wie Arztbrief, Medikamentenplan etc.
- Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Pflegekasse
Wo beantrage ich eine Erhöhung des Pflegegrades?
Bei vielen Menschen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, steigt der Pflegebedarf mit zunehmendem Alter oder Fortschreiten der Erkrankung. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Pflegegrad angepasst werden, damit andere Dienste in Anspruch genommen werden können. Ansprechpartner ist auch in diesem Fall die Pflegekasse. Ein formloser Brief genügt, um das Interesse zu wecken. Einige Pflegekassen bieten die Möglichkeit, vorgefertigte Formulare auszufüllen.
Begutachtung Pflegegrad
Wer legt den Pflegegrad fest?
Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Wie berechnet sich der Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad festlegen zu können, ist eine Begutachtung notwendig. Sie wird in einer häuslichen Umgebung von einem speziell ausgebildeten Gutachter durchgeführt. Die so gewonnenen Erkenntnisse geben einen guten Überblick über die Beeinträchtigungen. Das Pflegegutachten ist dann die Grundlage für die Bestimmung des Pflegestandards.
Gutachter widmen sich folgenden fünf verschiedenen Bewertungsbereichen:
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Begutachtungsbereiche im Detail
Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Begutachtungsbereiche näher betrachten.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kann sich die betroffene Person trotzdem zeitlich und örtlich orientieren? Funktioniert der Haushalt unabhänig? Können Sie alltägliche Entscheidungen selbstständig treffen? Gutachter versuchen, all diese Fragen im Rahmen einer Pflegegradbeurteilung zu beantworten und zu bewerten.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Dabei wird das Verhalten des Versicherten gegenüber anderen Personen untersucht. Das Wichtigste ist, das Vorhandensein von offenkundig aggressivem Verhalten oder Wahnvorstellungen festzustellen.
Selbstversorgung
Selbstversorgungswerte haben den größten Einfluss (40 %) auf die Zuordnung der Pflegestufe. Dabei wird überprüft, inwieweit die betreffende Person in der Lage ist, Körperpflege durchzuführen, sich an- und auszuziehen sowie selbstständig zuzubereiten und zu essen. In diesem Bereich wird auch nach einer möglichen Inkontinenz gefragt.
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
Der MDK-Gutachter möchte erfahren, ob Medikamente selbständig eingenommen werden und Arztbesuche selbständig wahrgenommen werden können.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Dabei geht es vor allem darum, ob die betreute Person genügend Ruhe und Schlaf bekommt, ob Aktivitäten und Programme korrekt durchgeführt werden und ob der Umgang mit anderen effektiv ist.