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Alltag & Entlastung

Wohnraum anpassen: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Wenn Stufen, ein enges Bad oder schmale Türen die häusliche Pflege erschweren, kann eine Anpassung der Wohnung helfen. Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen.

Pflegeset Ratgeber · Fachlicher Stand 18.10.2026 · 3 Min. Lesezeit

Der Nutzen für die Pflege zählt

Eine geförderte Veränderung muss die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person unterstützen. Mögliche Beispiele sind ein pflegegerechter Badumbau, breitere Türen, fest eingebaute Rampen oder ein geeigneter Treppenlift.

Welche Anpassung im Einzelfall sinnvoll und förderfähig ist, entscheidet sich anhand der Pflegesituation. Der Höchstbetrag ist deshalb keine jährliche Pauschale für beliebige Renovierungen.

Erst Bedarf und Finanzierung klären

Beschreiben Sie, welche Hindernisse im Alltag bestehen, und holen Sie einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag ein. Der Förderantrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Eine Wohnberatung kann Alternativen vergleichen und bei der Planung unterstützen.

Bei einer Mietwohnung sind bauliche Veränderungen vorher mit dem Eigentümer abzustimmen. Kosten, Zustimmungen und mögliche spätere Rückbaupflichten sollten geklärt sein, bevor ein Auftrag erteilt wird.

Die Wohnung als Ganzes betrachten

Für die Planung lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf Eingang, Wege, Bad und die tatsächlich benötigte Bewegungsfläche. Fragen Sie auch, ob eine kleinere Anpassung oder ein passendes bewegliches Hilfsmittel den Alltag bereits erleichtern kann.

Häufige Fragen zum Thema

Können mehrere Pflegebedürftige einen gemeinsamen Umbau fördern lassen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 Euro für die gemeinsame Maßnahme.

Ist ein weiterer Zuschuss später möglich?

Wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden, kann eine erneute Förderung geprüft werden.

Muss ich die restlichen Kosten selbst bezahlen?

Ein bewilligter Zuschuss deckt nur den festgelegten Anteil. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und verbleibende Eigenkosten müssen vor dem Umbau geklärt werden.

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