Der Nutzen für die Pflege zählt
Eine geförderte Veränderung muss die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person unterstützen. Mögliche Beispiele sind ein pflegegerechter Badumbau, breitere Türen, fest eingebaute Rampen oder ein geeigneter Treppenlift.
Welche Anpassung im Einzelfall sinnvoll und förderfähig ist, entscheidet sich anhand der Pflegesituation. Der Höchstbetrag ist deshalb keine jährliche Pauschale für beliebige Renovierungen.
Erst Bedarf und Finanzierung klären
Beschreiben Sie, welche Hindernisse im Alltag bestehen, und holen Sie einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag ein. Der Förderantrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Eine Wohnberatung kann Alternativen vergleichen und bei der Planung unterstützen.
Bei einer Mietwohnung sind bauliche Veränderungen vorher mit dem Eigentümer abzustimmen. Kosten, Zustimmungen und mögliche spätere Rückbaupflichten sollten geklärt sein, bevor ein Auftrag erteilt wird.
Die Wohnung als Ganzes betrachten
Für die Planung lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf Eingang, Wege, Bad und die tatsächlich benötigte Bewegungsfläche. Fragen Sie auch, ob eine kleinere Anpassung oder ein passendes bewegliches Hilfsmittel den Alltag bereits erleichtern kann.
Häufige Fragen zum Thema
Können mehrere Pflegebedürftige einen gemeinsamen Umbau fördern lassen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 Euro für die gemeinsame Maßnahme.
Ist ein weiterer Zuschuss später möglich?
Wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden, kann eine erneute Förderung geprüft werden.
Muss ich die restlichen Kosten selbst bezahlen?
Ein bewilligter Zuschuss deckt nur den festgelegten Anteil. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und verbleibende Eigenkosten müssen vor dem Umbau geklärt werden.