Hilfsmittel der Krankenversicherung
Medizinisch notwendige Hilfsmittel können eine Behandlung unterstützen oder eine Behinderung ausgleichen. Dazu gehören beispielsweise geeignete Rollstühle, Hörhilfen und bestimmte Inkontinenzprodukte.
Häufig wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Die Krankenkasse klärt die Versorgung mit ihren Vertragspartnern. Für Erwachsene gelten in vielen Fällen gesetzliche Zuzahlungen; besondere Ausführungen können zusätzliche private Kosten verursachen.
Pflegehilfsmittel haben einen anderen Zweck
Pflegehilfsmittel unterstützen die häusliche Versorgung von Menschen mit Pflegegrad. Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf kann beispielsweise die Pflege erleichtern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen.
Je nach Produkt und Situation können Pflegefachpersonen bestimmte Hilfsmittel empfehlen. Klären Sie mit der zuständigen Kasse, welcher Nachweis und welcher Antragsweg für Ihre Versorgung vorgesehen sind.
Ein fest eingebauter Treppenlift ist eine Wohnraumanpassung
Feste technische Einbauten werden nicht wie bewegliche Hilfsmittel über die Krankenkasse finanziert. Bei Pflegebedürftigkeit kann ein Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung infrage kommen.
Vor einer Kaufentscheidung sollten der konkrete Nutzen, die baulichen Voraussetzungen, die Gesamtkosten und die Förderentscheidung geklärt werden. Ein Zuschuss ersetzt keine Prüfung, ob die gewählte Lösung im Alltag tatsächlich passt.
Häufige Fragen zum Thema
Brauche ich für ein medizinisches Hilfsmittel einen Pflegegrad?
Nicht grundsätzlich. Der Anspruch der Krankenversicherung richtet sich nach dem medizinischen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bedeutet eine Hilfsmittelnummer automatisch Kostenübernahme?
Nein. Ob ein Produkt für eine Person erforderlich ist und wie es bereitgestellt wird, muss im jeweiligen Versorgungsfall geklärt werden.
Kann ich erst kaufen und danach die Erstattung klären?
Klären Sie Verordnung, Antrag und mögliche Genehmigung vor der Bestellung. Ein eigenständiger Kauf garantiert keine spätere Kostenerstattung.