Welche Unterstützung ist möglich?
Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für anerkannte Alltagshilfe, Betreuung sowie bestimmte Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste eingesetzt werden. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege kommen infrage.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich damit bei ambulanten Pflegediensten keine körperbezogene Selbstversorgung finanzieren. Für Pflegegrad 1 ist auch diese Verwendung möglich, etwa für Unterstützung beim Duschen durch einen zugelassenen Dienst.
Die Anerkennung des Angebots prüfen
Eine gewöhnliche private Haushaltshilfe ist nicht automatisch abrechnungsfähig. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten die Anerkennungsregeln des jeweiligen Bundeslandes. Das betrifft auch mögliche Nachbarschaftshilfe.
Fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Pflegekasse nach, ob der konkrete Anbieter und die gewünschte Leistung akzeptiert werden. Pflegekassen und Pflegestützpunkte können bei der Suche nach passenden Angeboten unterstützen.
So behalten Sie die Kosten im Blick
Üblicherweise werden tatsächlich entstandene Kosten anhand von Rechnungen erstattet. Mit einer passenden Abtretungsvereinbarung kann ein Anbieter unter Umständen direkt abrechnen. Lassen Sie Leistungen, Preise und die Inanspruchnahme des Budgets nachvollziehbar ausweisen.
Häufige Fragen zum Thema
Wird mir der Betrag automatisch überwiesen?
Nein. Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung, nicht um eine monatliche Überweisung wie beim Pflegegeld.
Verfällt ungenutztes Geld jeden Monat?
Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.