Wer kann teilnehmen?
Die Pflegekassen bieten nach § 45 SGB XI unentgeltliche Schulungen für Angehörige und Menschen an, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren. Eine Vorbereitung ist auch möglich, bevor die eigentliche Pflegetätigkeit beginnt.
Die Kurse sollen Fähigkeiten für die Versorgung vermitteln und körperliche sowie seelische Belastungen verringern. Auch der Austausch mit anderen pflegenden Menschen kann Teil des Angebots sein.
Welche Themen können behandelt werden?
Je nach Kurs geht es zum Beispiel um Hygiene, die Organisation der Pflege, rückenschonendes Unterstützen, den Umgang mit besonderen Pflegesituationen oder die Entlastung der pflegenden Person.
Wählen Sie ein Thema, das zu Ihren aktuellen Fragen passt. Wenn ein bestimmter Handgriff Schwierigkeiten bereitet, kann eine individuelle Schulung sinnvoller sein als ein allgemeiner Überblick.
Vor Ort, online oder zu Hause
Neben Gruppenangeboten gibt es digitale Pflegekurse. Auf Wunsch der pflegenden und der pflegebedürftigen Person kann eine Schulung auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach geeigneten Angeboten und dem Zugang. Bei einem externen Kurs sollten Kostenübernahme und mögliche Teilnahmebedingungen vor der Anmeldung eindeutig feststehen.
Häufige Fragen zum Thema
Sind die gesetzlich vorgesehenen Pflegekurse kostenfrei?
Ja. Die von der Pflegekasse bereitgestellten Schulungen nach § 45 SGB XI sind unentgeltlich. Ein beliebiges privat angebotenes Seminar fällt nicht automatisch darunter.
Ersetzt ein Kurs eine individuelle Beratung?
Ein Kurs vermittelt Wissen und praktische Fähigkeiten. Bei Fragen zur persönlichen Versorgung kann ergänzend eine individuelle Pflegeberatung sinnvoll sein.